2 Minuten Lesezeit un­ter­neh­mens­Wert:Mensch: Mehr als ein rei­nes Be­ra­tungs­pro­gramm Startseite Angebote INQA-Coaching
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  • Der konkrete Handlunsgbedarf der Unternehmen wird im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung in einer regionalen Erstberatungsstelle ermittelt.
  • In der anschließenden Prozessberatung werden gemeinsam mit den Beschäftigten passgenaue Lösungen entwickelt und umgesetzt.

Der erste Schritt zu einer INQA-Beratung ist die Kontaktaufnahme mit eine der bundesweit verfügbaren Erstberatungsstellen von unternehmensWert:Mensch. Die Erstberater*innen ermitteln gemeinsam mit den Betrieben ihre Handlungsbedarfe, sind erste Ansprechpartner*innen bei allen Fragen rund um unternehmensWert:Mensch und fungieren auch als Lotsen zu weiteren hilfreichen Angeboten. Ein Gespräch mit der Erstberaterin Melanie Schlebach von der Erstberatungsstelle WFG Schwäbisch Hall mbH in Baden-Württemberg.

Frau Schlebach, aus Ihrer Sicht als Erstberaterin: Warum ist unternehmensWert:Mensch für KMU so interessant und hilfreich?

Kleine und mittlerer Betriebe sind besonders gefordert, wenn es darum geht, Abläufe zu strukturieren, mit den Beschäftigten regelmäßig Gespräche zu führen, Weiterbildung anzubieten und sich um die Gesundheitsförderung zu kümmern. Eine über unternehmensWert:Mensch geförderte Prozessberatung unterstützt diese Betriebe, sich hier besser aufzustellen und eine Struktur in der eigenen Personalarbeit zu entwickeln. Da die Beschäftigten im Förderprogramm sehr stark miteingebunden werden, können nachhaltige und für das Unternehmen und die Mitarbeiter*innen passende Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. uWM plus unterstützt die Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation. Hier kommen gleich zwei hilfreiche Dinge zusammen: Zum einen lernen die Unternehmen mit dem Experimentierraum eine Methode des Arbeiten 4.0 kennen.

Da die Methode des Experimentierraums sehr beteiligungsorientiert ist, können zum anderen auch die Beschäftigten, die der Digitalisierung kritisch gegenüberstehen, frühzeitig eingebunden werden.

Gewinnt das Programm im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zusätzlich an Bedeutung?

Viele Betriebe versuchen zumindest Bürotätigkeiten nun auf Homeoffice umzustellen, aber auch auf einer Baustelle werden andere Schichten gefahren. Gerade jetzt sind digitale Systeme von Vorteil, die die Zusammenarbeit von verschiedenen Standorten aus ermöglichen und auch den Zugriff auf Informationen erleichtern. Unternehmen, die hier schon erste Prozesse digitalisiert haben, tun sich nun wesentlich leichter mit der Umsetzung. Andere, die hier noch nicht optimal aufgestellt sind, erkennen nun sicherlich die Bedarfe. Diese können auch in dieser schwierigen Zeit eine uWM plus-Förderung erhalten und mithilfe von digitalen Kollaborationssystemen sowie mit der Unterstützung von Prozessberater*innen an der Digitalisierung im Betrieb arbeiten und sich optimal aufstellen. Aber auch das klassische Beratungsprogramm uWM kann in dieser aktuellen Lage zu Optimierungen beitragen.

Die Situation ist häufig auch für die Beschäftigten sehr belastend, weshalb auch begleitende präventive Maßnahmen für die psychische Gesundheit sinnvoll sind und entsprechend entwickelt werden könnten. Auch Zeiten von Kurzarbeit können die Unternehmen gut für Weiterbildung der Beschäftigten nutzen. Einen entsprechenden Weiterbildungsplan zu haben, ist dann natürlich sehr hilfreich.

Was ist aus Ihrer Sicht das Besondere am Ablauf von unternehmensWert:Mensch?

Das Förderprogramm ist kein reines Beratungsprogramm. Es legt sehr viel Wert auf die Beteiligung der Beschäftigten. Durch gemeinsam entwickelte Maßnahmen und Vereinbarungen erhalten diese mehr Akzeptanz. Zudem wirken diese viel nachhaltiger. Eine weitere Besonderheit findet sich bei uWM und uWM plus: Unternehmen erhalten nach einer Erstberatung bei der Erstberatungsstelle einen Beratungsscheck. Dieser Beratungsscheck kommt einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn gleich. Das bedeutet, dass die Unternehmen nicht erst einen Antrag stellen und auf die Bewilligung warten müssen, sondern sofort mit ihrer Prozessberatung bzw. mit ihrem Experimentierraum starten können. Erst wenn das Unternehmen nach neun bzw. sechs Monaten seine Prozessberatung beendet hat, kommt es zur Antragsstellung und gleichzeitig zur Einreichung des Verwendungsnachweises. Die Erstberatungsstellen begleiten und unterstützen während des gesamten Prozesses die Unternehmen, prüfen die Förderfähigkeit, leisten administrative Hilfe, stehen im engen Kontakt mit den Unternehmensvertreter*innen und unterstützen bei der Antragsstellung.

Drei bis sechs Monate nach Ende der Prozessberatung spricht die Erstberatungsstelle nochmals mit dem Unternehmen, um mit etwas zeitlichem Abstand die Prozessberatung nochmals Revue passieren zu lassen und ggf. neue Bedarfe zu ermitteln. Die Erstberatungsstelle kann dann einen Folgeberatungsscheck ausstellen oder dem Unternehmen alternative Angebote aufzeigen, mit denen die neuen Fragestellungen und Herausforderungen im Unternehmen begleitend angegangen werden können.

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Schlebach!

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