Gesetze & Richtlinien
Grundlage: WHO-Definition von Gesundheit
Gesundheit wird definiert als ein Zustand des vollkommenen körperlichen, sozialen und gesistigen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheiten und Gebrechen (Definition: 1946)
Gesundheit als Fähigkeit des Individuums, die eigenen Gesundheitspotenziale auszuschöpfen und auf die Herausforderungen der Umwelt zu reagieren (Definition:1988)
Auf diesem Verständnis von Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) baut u.a. die Richtlinie des Rates vom 12.6.1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit auf. Mit dem Arbeitsschutzgesetz vom 7.8.1996 wurde der aus dem EG-Recht resultierende Arbeitsschutzansatz in deutsches Recht umgesetzt.