Gesetze & Richtlinien
Heimgesetz
Das Heimgesetz regelt wesentliche Punkte für das Leben in Heimen, die alte Menschen sowie pflegebedürftige oder behinderte Volljährige nicht nur vorübergehend aufnehmen.
Am 01.01.2002 ist ein neues Heimgesetz in Kraft getreten. Das neue Heimgesetz verbessert die Rechtsstellung und den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenwohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie von Behindertenheimen. Dazu gehört auch, dass eine angemessene Qualität der Betreuung und Pflege gewährleistet wird.
Die Neuerungen des Heimgesetzes umfassen vier inhaltliche Schwerpunkte:
- Verbesserung der Transparenz von Heimverträgen
- Weiterentwicklung der Mitwirkungsmöglichkeiten des Heimbeirates
- Stärkung der Heimaufsicht und Verbesserung ihres Eingriffsinstrumentariums
- Verbesserung der Zusammenarbeit von Heimaufsicht mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und den Trägern der Sozialhilfe.