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Gesetze & Richtlinien

Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG)

Nach dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) sind Pflegeheime und Pflegedienste verpflichtet, ein umfassendes, einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen, das in regelmäßigen Abständen geprüft wird.
Kernziele des Gesetzes sind die Sicherung und die Weiterentwicklung der Pflegequalität und die Stärkung der Verbraucherrechte.
Ein wesentliches Kernanliegen des Gesetzes besteht darin, den Pflegeeinrichtungen und ihren Verbänden, Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie ihre Primärverantwortung für die Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen wirksam wahrnehmen können. Dies setzt insbesondere voraus, dass in den Vereinbarungen mit den Kostenträgern der jeweils erforderliche personelle Aufwand gebührend berücksichtigt wird. Hierzu werden für jedes Pflegeheim Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sowie auf Landesebene Personalrichtwertvereinbarungen als genereller Orientierungsmaßstab eingeführt.
Mehr Informationen zum Pflegequalitätssicherungsgesetz finden Sie unter http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/pflege/2236_2240.php#1