Gesetze & Richtlinien
Altenpflegegesetz (AltPflG)
Gesetz zur Regelung der Ausbildung in der Altenpflege
Mit dem Altenpflegegesetz des Bundes, das am 1. August 2003 in Kraft getreten ist, ist die Ausbildung in der Altenpflege erstmals bundeseinheitlich geregelt worden.
Die Ausbildung soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind (§ 3)
Dies umfasst insbesondere:
die sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechender, umfassende und geplante Pflege
die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen
die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und geronto-psychatrischer Rehabilitationskonzepte
die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung
die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung
die umfassende Begleitung Sterbender
die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachlräfte sind
die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten
die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontaktey
- die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger.
Mehr Informationen zum Altenpflegegesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.