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Startseite Themen Gesundheitsförderung Wissen

Steuerliche Förderung und weitere Argumente

Keine Lohnsteuer auf die Gesundheitsförderung

Längst haben viele Chefs erkannt, dass sich die Ausgaben für die Gesundheitsvorsorge langfristig lohnen. Jeder Euro, den ein Unternehmen in Gesundheitsmanagement steckt, zahlt sich mit bis zu 8 Euro aus, schätzt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dennoch sind es oft genug die Kosten, die Unternehmer daran hindern, gezielt und langfristig in gesunderhaltende Maßnahmen für die Angestellten zu investieren.

Hier setzt die mit dem Jahressteuergesetz 2009 geschaffene steuerliche Förderung an. Seit 01.01.2009 gilt § 3 Nr. 34 EStG: Demzufolge können rückwirkend zum 01. Januar 2008 Ausgaben von bis zu 500 Euro im Jahr pro Arbeitnehmer steuerfrei bleiben, wenn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine Leistung des Arbeitgebers der betrieblichen Gesundheitsförderung zugute kommt. Unter die Steuerbefreiung fallen sowohl Ausgaben für unternehmensinterne Angebote als auch Zuschüsse des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, wenn diese extern durchgeführte Maßnahmen nutzen. Damit sollen insbesondere kleinere oder mittlere Unternehmen erreicht werden, die keine eigenen Gesundheitsförderungsmaßnahmen durchführen können und daher auf bestehende, externe Angebote angewiesen sind.

Die Übernahme bzw. Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine und Fitnessstudios ist nicht steuerbefreit. Das gleiche gilt für Leistungen, die unter Anrechnung auf den vereinbarten Arbeitslohn oder durch Umwandlung des vereinbarten Arbeitslohns erbracht werden.

Eine aktive Gesundheitsförderung kommt nicht nur dem Wohlbefinden und der Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter zugute. Sie bringt auch echte Steuervorteile.

Der Katalog anerkannter Maßnahmen lehnt sich an den Leitfaden Prävention der Spitzenverbände der Krankenkassen an.