Ziel der INQA-Experimentierräume ist es, Räume für gemeinsames Ausprobieren zu öffnen und voneinander zu lernen. Dabei gilt die Regel: Was funktioniert, wird fortgeführt, was nicht klappt, wird verändert oder verworfen. So entstehen Lösungen, die in der Praxis funktionieren und von denen auch andere Betriebe profitieren.
Innovation
Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen für die Gestaltung der Arbeitswelt
Evaluation
Externe Begleitung und Evaluation
Beteiligung
Teilhabe der Mitarbeitenden und ihre Interessenvertretungen auf betrieblicher Ebene
Ziele
Stärkung der Arbeitsqualität
Starkung der Organisationskultur
Zukunftsgerechte Gestaltung der Arbeitswelt
Transfer
Kommunikation der Ergebnisse in die betriebliche Praxis
Themenfokus
Innerhalb der INQA-Themenfelder Führung, Diversity, Gesundheit, Kompetenz
Wer wird gefördert?
Projekte, die neue Arbeitsansätze modellhaft erproben möchten, können vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als INQA-Experimentierraum-Projekt finanziell unterstützt werden. Das Ministerium fördert Unternehmen, Verwaltungen, wissenschaftliche Institutionen und Projektverbünde, die innovative Lösungen für die Gestaltung der Arbeitswelt entwickeln.
Seit 2017 hat das BMAS insgesamt 38 Projekte finanziell unterstützt.
Diese Kriterien müssen INQA-Experimentierräume erfüllen
Unter welchen Bedingungen Projekte Fördergelder erhalten können, ist in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie geregelt. Die INQA-Experimentierräume müssen demnach folgende Kriterien erfüllen:
Die Experimentierräume müssen sich mit inhaltlichen Fragestellungen der jeweiligen Förderrichtlinie beschäftigen und in einem der vier INQA-Themenfelder angesiedelt sein: Führung, Diversity, Gesundheit oder Kompetenz.
Die Experimentierräume sollen hochgradig innovative Lösungen für die Gestaltung unserer Arbeitswelt entwickeln und erproben. Dabei sollen technologische und wirtschaftliche Neuerungen mit sozialen Innovationen verknüpft werden.
Um dem sozialpartnerschaftlichen Ansatz von INQA gerecht zu werden, müssen die Experimentierräume die Mitarbeitenden sowie ggf. den Betriebs- oder Personalrat einbinden. Das garantiert Vertrauen, Transparenz und nachhaltige Lösungen für gute Arbeitsbedingungen.
Externe Einrichtungen (z. B. Institute, Hochschulen, Akademien) müssen die Experimentierräume begleiten und evaluieren. Das macht die Wirksamkeit neuer Ansätze messbar und die Erkenntnisse können verallgemeinert genutzt werden.
INQA-Experimentierräume sollen nicht nur inspirieren, sondern echte Veränderungen anstoßen. Das Transferpotenzial sowie die Kommunikation der Projekterfahrungen und -ergebnisse spielen daher eine zentrale Rolle. Für eine noch größere betriebliche Reichweite werden Experimentierräume von Projektverbünden und Netzwerken besonders begrüßt.
Die INQA-Experimentierräume gehen in die nächste Runde: Förderschwerpunkt Diversität
Nach den Förderschwerpunkten Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Organisationale Resilienz beschäftigt sich die nächste Förderperiode mit dem Thema Diversität. Unterstützt werden Projekte, die innovative Lösungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entwickeln und erproben, die die Integration und Teilhabe von Beschäftigten im Bereich Diversität verbessern. Denn in Zeiten von Personalengpässen, alternden Belegschaften sowie veränderten Erwartungen von Mitarbeitenden und Kund*innen trägt die Förderung von Vielfalt im Betrieb dazu bei, Fachkräfte zu sichern und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Die INQA-Experimentierräume Diversität laufen von 2025 bis 2027.