Auf dieser Seite finden Sie als Unternehmer*in einen Überblick über länderspezifische weitere regionale Förderangebote. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Die Angaben zu den einzelnen Angeboten oder Förderprogrammen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Interesse können Sie sich über die jeweiligen Webseiten oder bei den angegebenen Ansprechpartnern weitergehend informieren.
Unternehmensberatungen
Website:
Beratungen für den Mittelstand: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Ansprechpartner:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart,
0711-123-0000
Handlungsfeld:
Führung - Unternehmensberatungen zur Unternehmensführung
Zielgruppe:
KMU
Zielsetzung:
Kurzberatungen von KMU zu wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Themen der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.
Kurzbeschreibung:
Die geförderte Beratungsdauer variiert nach Branche: Industrie, Dienstleitung und Handel max. 2 Tagewerke pro Unternehmen und Jahr; Handwerk max. 4 Tagewerke pro Unternehmen und Jahr; Lotsen- und Erstberatungen max. 1,5 Tagewerke pro Gründungsvorhaben.
Der Zuschuss beträgt 350 € je Tagewerk und wird von baden-württembergischen Handwerkskammern, Landesinnungsverbänden des Handwerks sowie sonstigen Wirtschaftsverbänden durchgeführt.
Fördervoraussetzungen:
Gefördert werden in Baden-Württemberg ansässige eigenständige Unternehmen und Büros der freien Berufe mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €. Förderbegünstigt sind zudem Existenzgründer.
Arbeit inklusiv (Teil 1+ 2)
Website:
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - Förderprogramm zur Inklusion
Ansprechpartner:
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - Referat 34
Integrationsamt
Erzbergerstraße 119, 76113 Karlsruhe,
0721-81070
Handlungsfeld:
Diversity - Chancengleichheit
Zielgruppe:
Arbeitgeber mit Sitz bzw. Dienststelle in Baden-Württemberg, die für wesentlich behinderte Menschen individuell geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.
Zielsetzung:
Arbeitgeber können durch das Förderprogramm nachhaltige finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf einstellen. „Arbeit Inklusiv - Teil 1“ - kümmert sich um individuelle Förderung, die dem Arbeitsplatz gerecht wird und durch den Integrationsfachdienst begleitet wird. „Arbeit Inklusiv - Teil 2“ - Arbeitgebende müssen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen. Die finanzielle Förderung wird durch den örtlichen Träger der Eingliederungshilfe und in Ergänzung durch das Integrationsamt des KVJS sichergestellt.
Kurzbeschreibung:
Die Förderung erfolgt durch Lohnkostenzuschüsse. In den ersten 36 Beschäftigungsmonaten beträgt die maximale Förderhöhe für ergänzende Lohnkostenzuschüsse durch das KVJS-Integrationsamt bei Arbeitsverhältnissen bis zu 70 % des Arbeitgebenden. Ab dem 37. Beschäftigungsmonat fördert das Integrationsamt maximal 30 % der Bruttoaufwendungen und wird durch den ergänzenden Lohnkostenzuschuss des Trägers mit i.d.R. 40 % der Bruttoaufwendungen ergänzt. Die maximale Gesamtförderung ist in der Regel auf 70 % der Bruttoaufwendungen des Arbeitgebers begrenzt.
Fördervoraussetzungen:
Die Förderung ergänzt vorrangige gesetzliche Leistungen zur Förderung schwerbehinderter Menschen mit einem neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und einem Beschäftigungsumfang von mindestens 15 Wochenstunden.
Digitalisierungsprämie Plus
Website:
Förderdatenbank - Förderprogramme - Digitalisierungsprämie Plus (foerderdatenbank.de)
Ansprechpartner:
L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
Schloßplatz 10, 76113 Karlsruhe
0721-1503020
digitalisierungspraemieplus@l-bank.de
Handlungsfeld:
Kompetenz & Wissen, Digitalisierung
Zielgruppe:
KMU mit bis zu 500 Beschäftigten
Zielsetzung:
Unterstützung mittelständischer Unternehmen bei der Finanzierung betrieblicher Vorhaben zur Digitalisierung. Hierzu gehören die Anschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik-(IKT)-Hard- und Software, die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter durch externe Anbieter.
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden konkrete Projekte zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen in Produktion und Verfahren (u. a. die Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie zum Beispiel 3D-Druck), bei Produkten und Dienstleistungen (u. a. praktische KI-Anwendungen und Data Analytics) sowie in Strategie und Organisation (u. a. Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie). Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind ebenfalls förderfähig. Darüber hinaus können auch Mitarbeiterschulungen gefördert werden. Bedingung hierfür ist, dass die Schulungen mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen, die zu einem erheblichen Digitalisierungsfortschritt des Unternehmens führt. Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung ist von der Förderung ausgenommen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 3.000 EUR.
Fördervoraussetzung:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflerin oder Freiberufler mit bis zu 500 Beschäftigten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg durchgeführt werden und lässt einen erheblichen Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen erwarten. Die neu angeschafften Systeme werden zweckentsprechend im antragstellenden Unternehmen betrieben oder verwendet. Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.
Fit for Work - Chance Ausbildung (ESF+ 2021-2027)
Website:
Förderaktion 4: Fit for Work – Chance Ausbildung
Ansprechpartner:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
0921 605 3388
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
Junge Menschen mit Qualifizierungshemmnissen unter 25 Jahren
Zielsetzung:
Im Rahmen der Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ unterstützt der Freistaat Bayern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) betriebliche Ausbildungsverhältnisse mit benachteiligten Jugendlichen, die aufgrund der Situation am Ausbildungsmarkt, der persönlichen Lebenslage, wegen Bildungs- und Qualifizierungsdefiziten oder geringeren sozialen und persönlichen Kompetenzen keine Ausbildungsstelle bekommen haben. Ziel ist es, die Chancen von benachteiligten Jugendlichen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu erhöhen und damit deren Chancen beim Eintritt in das Erwerbsleben zu steigern.
Kurzbeschreibung:
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt je Ausbildungsverhältnis monatlich 260 € für die Dauer der Ausbildung (max. 22 Monate).
Fördervoraussetzung:
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Projektauswahlkriterien zur Umsetzung des ESF+ Programms in Bayern und die entsprechenden Förderhinweise. Förderfähige Jugendliche sind Personen, die die für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung auf ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) gem. § 75 SGB III oder auf das Instrument der Assistierten Ausbildung (AsA) gem. § 130 SGB III angewiesen sind; die die allgemeinbildende Schule oder Wirtschaftsschule ohne Abschluss verlassen haben; die als Schüler einer Praxisklasse einer bayerischen Mittelschule die Schule verlassen haben; die eine berufliche Ausbildung in einem Teilzeitausbildungsverhältnis machen oder Altbewerber, die höchstens den erfolgreichen Abschluss einer Mittelschule erworben haben.
Weiterbilden für die Zukunft (ESF+ 2021-2027)
Website:
Förderaktion 1.1: Weiterbilden für die Zukunft
Ansprechpartner:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9, 80797 München
089 126101
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
Erwerbstätige mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern
Zielssetzung:
Der technische, soziale, ökologische und demografische Wandel bringt immer neue Herausforderungen für Unternehmen und Beschäftigte. Berufliche Weiterbildung ist der Schlüssel um mit diesen Anforderungen Schritt zu halten. Deswegen fördert der ESF+ die Anpassung der Kompetenzen der Beschäftigten an die sich wandelnden Erfordernisse und trägt so dazu bei, ihre Beschäftigungssicherheit zu erhöhen.
Kurzbeschreibung:
Berufliche Fortbildung oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse für Erwerbstätige. Unterstützung bei der Einführung oder dem Ausbau von Systemen zur Fortbildung im Betrieb. Projekte können ab einer Gruppengröße von 9 Teilnehmenden durchgeführt werden. Oder auch als kleine Gruppe mit 6 Teilnehmenden mit mind. 500 Unterrichtseinheiten.
Fördervoraussetzung:
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Projektauswahlkriterien zur Umsetzung des ESF+ Programms in Bayern und die entsprechenden Förderhinweise. An einem Projekt müssen Beschäftigte aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Unternehmen teilnehmen.
Gleichstellung stärken – Coaching und Qualifizierung (ESF+ 2021-2027)
Website:
Förderaktion 1.2: Gleichstellung stärken – Coaching und Qualifizierung
Ansprechpartner:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9, 80797 München
089 126101
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz, Diversity
Zielgruppe:
Personen, die in Privatwirtschaft und Wohlfahrtsorganisationen mit dem Thema Gleichstellung befasst sind (Beauftragte, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Personalverantwortliche).
Zielsetzung:
Personen, die in Betrieben mit dem Thema Gleichstellung befasst sind (Beauftragte, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Personalverantwortliche) sind in diesem Bereich mit einem breiten Spektrum von Themen konfrontiert: Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehören genauso dazu wie z.B. knifflige Fragen bei Personaleinstellungen und Beförderungen u. das Organisieren von Veranstaltungen und Projekten oder die individuelle Beratung in psychosozialen, teilweise sehr belastenden persönlichen Fragen. Der ESF+ fördert Fortbildungen, damit die entsprechenden Personen, ihre Aufgaben besser erfüllen können.
Kurzbeschreibung:
Erhöhung der Qualität der Gleichstellungsarbeit. Verbesserung der Resilienz der Gleichstellungsbeauftragten. Grundlagen und Struktur der Gleichstellungsarbeit, Gleichstellungsrecht oder sozial-kommunikative Kompetenzen. Projekte können ab einem Umfang von 12 Unterrichtseinheiten pro Teilnehmenden durchgeführt werden.
Fördervoraussetzung:
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Projektauswahlkriterien zur Umsetzung des ESF+ Programms in Bayern und die entsprechenden Förderhinweise. Die Projekte müssen in Bayern durchgeführt werden. Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Bayern haben.
Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021-2027)
Website:
Förderaktion 1.3: Betriebliche Weiterbildung
Ansprechpartner:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9, 80797 München
089 126101
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens
Zielsetzung:
Der technische, soziale, ökologische und demografische Wandel bringt immer neue Herausforderungen für Unternehmen und Beschäftigte. Berufliche Weiterbildung ist der Schlüssel, um mit diesen Anforderungen Schritt zu halten. Deswegen fördert der ESF+ die Anpassung der Kompetenzen der Beschäftigten an die sich wandelnden Erfordernisse und trägt so dazu bei, ihre Beschäftigungssicherheit zu erhöhen.
Kurzbeschreibung:
Berufliche Fortbildung oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse von Erwerbstätigen. Unterstützung bei der Einführung oder dem Ausbau von Systemen zur Fortbildung im Betrieb. Projekte können ab einer Gruppengröße von 9 Teilnehmenden durchgeführt werden. Zudem finden Sie mit dem Fördernavigator auf der ESF Webseite www.esf.bayern.de in maximal drei Schritten zur passenden Förderung für Ihr ESF+ Projekt.
Fördervoraussetzung:
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Projektauswahlkriterien zur Umsetzung des ESF+ Programms in Bayern und die entsprechenden Förderhinweise. Es werden Unternehmen gefördert, die mit Hilfe von Bildungsanbietern ihre eigenen Beschäftigten qualifizieren. Die Projekte müssen in Bayern durchgeführt werden. Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Bayern haben.
Coaching BONUS
Website:
Ansprechpartner:
Angela Hartwig
030 / 2125-2332
Eike Munsche
030 / 2125-2359
coachingbonus@ibb-business-team.de
Handlungsfeld:
Kompetenz & Wissen
Zielgruppe:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen, die einen ausgeprägten Technologiebezug aufweisen, zur Kreativwirtschaft – mit ersten Umsätzen – zählen sowie Unternehmen der Sozialen Ökonomie. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen, die produktionsnahe Dienstleistungen anbieten, können branchenoffen ein Unternehmensnachfolge- oder Internationalisierungs-Coaching beantragen.
Zielsetzung:
Fachliche Unterstützung von Unternehmen u.a. in den Bereichen Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Marketing, Controlling, QMS.
Kurzbeschreibung:
Maximal werden 20 Coaching-Tage gefördert. Die ersten zwei Coaching-Tage sind eigenanteilsfrei. Die Kosten für maximal 18 weitere Tage werden als Anteilsfinanzierung bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer, die das Unternehmen bereits am Markt ist. 80 % Zuschuss zu den Netto-Beratungskosten für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. 50 % Zuschuss zu den Netto-Beratungskosten für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind.
Gefördert werden Coaching-Honorare mit einem Tagessatz von maximal 1.000 EUR netto. Förderfähig sind nur Beratungsleistungen von Coaches, die für das Programm gelistet sind.
Fördervoraussetzung:
Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin haben. Die Coaching-Leistung muss in Berlin von einem ausgewählten Coach aus dem programmeigenen Coach-Pool erfolgen. Für die drei genannten Unternehmensgruppen gelten zudem individuelle Förderkriterien.
Potenzialberatung
Website:
berlin.de/investitionsfoerderung
Ansprechpartner:
Sarah Erdmenger
030- 9013 8413
Handlungsfeld:
Personalführung, Kompetenz & Wissen, Optimierung von Geschäftsprozessen, Beratung technologischer Innovation, Anpassung an neue Markterfordernisse, Hilfe zur Erschließung neuer Märkte.
Zielgruppe:
KMU des verarbeitenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes, der digitalen Wirtschaft und des Handwerks.
Zielsetzung:
Ziel ist, durch Erleichterung des Einsatzes von externen Beratern/innen Unternehmen zu unterstützen, ihre Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse zu optimieren, Innovationsprozesse im Betrieb zu beschleunigen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumsmöglichkeit zu verbessern.
Kurzbeschreibung:
Kurzbeschreibung:Die Förderung besteht aus einer Grundberatung (maximal 8.000 €) und einer anschließenden Aufbauberatung (maximal 8.000 €). Der Antrag auf Förderung muss gemeinsam von der Belegschaftsvertretung und der Geschäftsführung gestellt werden. Der Beratungsprozess besteht aus drei Teilen: Analyse der Stärken und Schwächen des Antrag stellenden Unternehmens, Erarbeitung von Vorschlägen zur Nutzung der unternehmensinternen Potenziale und externer Ressourcen und Begleitung der ersten Schritte zur Umsetzung der mit dem Unternehmen und den Beschäftigten entwickelten Verbesserungen.
Fördervoraussetzung:
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten; Sitz und Betriebsstätte in Berlin; Durchführung der Beratung im Land Berlin.
Landeszuschuss für KMU
Website:
Ansprechpartner:
Hotline: 030/284 09 -284
Handlungsfeld:
Personalführung, Diversity
Zielgruppe:
KMU mit nicht mehr als 250 Beschäftigten, höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von 43 Mio. €; Geringqualifizierte, geringfügig Beschäftigte oder Selbstständige.
Zielsetzung:
Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse für Arbeitslose, erwerbstätige Bürgergeldempfänger*innen und Maßnahmenteilnehmenden.
Kurzbeschreibung:
Zuschüsse für Arbeitsplätze in KMU; Förderumfang: Gewährung eines Zuschusses gestaffelt bis max. 15.000 € bei Vollzeit zu den Bruttolohnkosten je Arbeitnehmer/in und Jahr bei Einhaltung des aktuellen Mindestlohns; Förderzeitraum: 12 bis 30 Monate; Formgebundene Antragstellung.
Fördervoraussetzung:
Der Landeszuschuss gilt bei Einstellung von Arbeitslosen, sog. Aufstocker:innen und Maßnahmeteilnehmenden, die seit mindestens 6 Monaten Bezüge erhalten. Der jeweils geltende gesetzliche Mindestlohn muss gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat seine Betriebsstätte in Berlin.
Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin
Website:
Ansprechpartner:
Manuela Kuhne-Liebenow
030- 25903384
Norman Popp
030-25903381
Olav Maszull
030- 25903382
Corinna Lehmann
030- 25903383
Teampostfach: fbb[at]hwk-berlin.de
Handlungsfeld:
Personalführung, Chancengleichheit & Diversity
Zielgruppe:
Berliner Unternehmen der privaten Wirtschaft und aller Wirtschaftsbereiche aus Handwerk, Industrie, Handel, Land- und Forstwirtschaft sowie der freien Berufe; Ausbildungssuchende wie benachteiligte Jugendliche, frauenatypische Berufe, Alleinerziehende, Übernahme aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen.
Zielsetzung:
Steigerung der Anzahl der Ausbildungsplätze und der Ausbildungsqualität.
Kurzbeschreibung:
Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu den Bruttoausbildungsgehältern. Die Höhe und Dauer richtet sich nach dem Status des/der Auszubildenen.
Fördervoraussetzung:
Die Antragstellung muss bis spätestens sechs Monate nach Ausbildungsbeginn erfolgen (bereits nach Abschluss des Ausbildungsvertrages möglich); Voraussetzung für eine Förderung ist die Fortsetzung der Ausbildung nach der Probezeit.
Landesprogramm Mentoring
Website:
Ansprechpartner:
Antonia Schwarz
030/69 00 85-82
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
Berliner Unternehmen; Auszubildende
Zielsetzung:
Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen; Stärkung der Jugendlichen, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren und abschließen Mentorinnen und Mentoren unterstützen die Auszubildenden, die Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule zu bewältigen (u. a. Unterstützung bei Lernschwierigkeiten)
Kurzbeschreibung:
Im 1:1-Kontakt unterstützen ehrenamtlich tätige Mentorinnen und Mentoren die Auszubildenden dabei, Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule zu meistern, eigene Fähigkeiten weiterzuentwickeln und gesteckte Ziele zu verfolgen. Sofern Schwierigkeiten in ihrer Lebenssituation eintreten, werden diese reflektiert und die Jugendlichen so bei deren Klärung unterstützt. Den Auszubildenden wird eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite gestellt, die im Tandem ganz individuell und vertrauensvoll auf die jeweilige Situation eingehen.
Fördervoraussetzung:
Jugendliche in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Branchen absolvieren: Hotel/Gastronomie/Tourismus; Baugewerbe; Schutz und Sicherheit; Gesundheit; Dienstleistungen.
Berliner Innovationsfachkräfte
Website:
ibb.de/foerderprogramme/berliner-innovationsfachkraefte
Ansprechpartner:
Investitionsbank Berlin (IBB)
030/21 25-47 47
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz, Personalführung
Zielgruppe:
Technologieorientierte KMU der gewerblichen Wirtschaft, die eigene Produkte entwickeln und diese am Markt einführen (gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin); nicht technologieorientierte Unternehmen nur dann, wenn sie im ausgeprägten und maßgeblichen Umfang eigene Entwicklungsarbeit mit Technologiebezug aufweisen.
Zielsetzung:
Erhalt und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU; Erleichterung des Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, Ausbau der Wissensbasis; Förderung der Beschäftigung von Universitäts- und Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen als Innovationsassistenten; Schaffung langfristiger Beschäftigungsverhältnisse.
Kurzbeschreibung:
Zuschuss für die Einstellung von Hoch- und Fachholschulabsolventen: innen bis zu 50% des steuerpflichtigen Bruttogehalts (max. jedoch 20.000 EUR für 1 Jahr); je Unternehmen können bis zu zwei Beschäftigungsverhältnisse für je zwölf Monate gleichzeitig gefördert werden; Antragsstellung bei der IBB vor Projektbeginn erforderlich.
Fördervoraussetzung:
Das neu abzuschließende Beschäftigungsverhältnis muss eine Tätigkeit mit für das Unternehmen innovativem Charakter beinhalten. Das zu fördernde Personal darf kein anderes Personal im Unternehmen ersetzen. Es ist in einer neu geschaffenen Funktion bzw. in einer neuen fachlichen Zuständigkeit zu beschäftigen. Das antragstellende Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Berlin haben.
Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg (WBRL 2022): Weiterbildung in Unternehmen, Vereinen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
Website:
Weiterbildungsrichtlinie 2022 (ilb.de)
Ansprechpartner:
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
0331 660 2999
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
Unternehmen im Land Brandenburg, die ihre Beschäftigten weiterbilden möchten sowie mitarbeitende Betriebsinhaberinnen und -Inhaber/Soloselbstständige, Freiberufler/innen; Vereine sowie öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die ihre haupt- und ehrenamtlichen Tätigen weiterbilden möchten.
Zielsetzung:
Ziel der Förderung ist der Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit im Land Brandenburg sowie die Stabilisierung und der perspektivische Aufbau von Arbeitsplätzen. Die kontinuierliche Beteiligung an beruflicher Weiterbildung wird durch die Förderung unterstützt.
Kurzbeschreibung:
Förderfähig sind Ausgaben für durch Dritte erbrachte berufliche Weiterbildungsmaßnahmen inklusive Prüfungsgebühren in Höhe von maximal 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Mindestzuschuss muss 1.000 € betragen. Eine Förderung kann zweimal im Kalenderjahr erfolgen.
Fördervoraussetzung:
Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg im Sinne von § 12 Abgabenordnung haben; Freiberufliche und Einzelunternehmende, die im Land Brandenburg einkommenssteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einem/einer Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten; rechtsfähige Vereine mit Vereinssitz im Land Brandenburg; öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg.
Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF 2022)
Website:
Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022 (ilb.de)
Ansprechpartner:
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
0331 660 2999
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz, Fachkräftesicherung
Zielgruppe:
kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Zielsetzung:
Ziel der Förderung die Gewinnung und Beschäftigung von hochqualifizierten Nachwuchskräften in Brandenburgischen KMU sowie betriebliche Innovationen und Wachstum durch Wissenstransfer.
Kurzbeschreibung:
Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von in Vollzeit immatrikulierten Werkstudierenden sowie die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe. Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten sind Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Hochschulen oder der geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Fördervoraussetzung:
KMU müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung der Beihilfen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung im Land Brandenburg haben.
Soziale Innovation
Website:
Soziale Innovationen 2023 (ilb.de)
Ansprechpartner:
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
0331 660 2999
Handlungsfeld:
Umbau von Arbeits- und Produktionsprozessen, Stärkung des ländlichen Raums, Zusammenarbeit von Sozialunternehmen und der Wohlfahrtspflege.
Zielgruppe:
Natürliche Personen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Zielsetzung:
Förderung von Ideen für innovative Lösungsansätze und die Erprobung dieser Ansätze für bestehende Probleme im Land Brandenburg.
Kurzbeschreibung: Für Entwicklungsprojekte Förderung bis zu 50.000 € für einen Maßnahmezeitraum von maximal 6 Monaten. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 €. Gefördert werden pauschalierte Personal- und Sachausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden auf der Grundlage einer detaillierten Antragskalkulation. Der Pauschalbetrag wird von der Bewilligungsbehörde im Ergebnis der Antragsprüfung bei Bewilligung festgelegt. Für Modellprojekte bis zu 300.000 € für einen Maßnahmezeitraum von maximal 24 Monaten. Gefördert werden die direkten Personalausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden und die restlichen Ausgaben, die bemessen werden über eine Pauschale in Höhe von 40 % der direkten Personalausgaben.
Fördervoraussetzung:
Merkblatt (Microsoft Word - 2023-07-18 Soziale Innovation 2023 - Merkblatt zur Richtlinie (003) (ilb.de))
Landesinvestitionsförderprogramm - LIP Bremen
Webseite:
Ansprechpartner:
Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
0471 94646615
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
KMU
Zielsetzung:
Errichtung neuer und Erweiterung bestehender Betriebsstätten; Übernahme stillgelegter oder durch Stilllegung bedrohter Betriebsstätten; Investitionsmaßnahmen an besonderen Standorten; Investitionsmaßnahmen bei geregelter Unternehmensnachfolge; Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte; rundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.
Kurzbeschreibung:
Für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Bremerhaven werden vorrangig Investitionsdarlehen im Rahmen des von der EU, der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Bremen finanzierten Landesinvestitionsförderprogramms gewährt. Für besonders bedeutende Vorhaben können ggf. auch Zuschüsse gewährt werden. Ziel ist es, die Unternehmen bei Investitionen im Rahmen der Gründung, Erweiterung oder Umstrukturierung zu unterstützen. Besonderer Wert wird dabei auf die Schaffung und Sicherung von wettbewerbsfähigen und qualifizierten Dauerarbeitsplätzen (DAP) gelegt.
Fördervoraussetzung:
Gewährt werden vorrangig Förderdarlehen, unter Einbeziehung der Bremer Aufbau-Bank GmbH. Deren Laufzeit beträgt i.d.R. höchstens 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren. Die Darlehensverzinsung ist Vorhabensabhängig und enthält eine angemessene Zinsverbilligung. Das Darlehen ist auf max. 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Für besonders bedeutende Vorhaben können ggf. auch Zuschüsse gewährt werden. Der Subventionswert (Zinsvorteil und/oder Zuschuss) kann zwischen 7,5 % und 30 % der förderfähigen Investitionen des Sachanlagevermögens bzw. der Bemessungsgrundlage betragen.
Lokale Wirtschaft vor Ort
Website:
Ansprechpartner:
Beschäftigte und Bildung - Lokale Wirtschaft vor Ort
040 6590900
Handlungsfeld:
Personalführung; Chancengleichheit & Diversity, Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
KMU
Zielsetzung:
Förderung von Betrieben durch Qualifizierungsangebote
Kurzbeschreibung:
Regionale Qualifizierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); Stärkung lokaler Betriebe durch regionale Qualifizierungsangebote und gewerbliche Kooperationen im Stadtteil.; Optimierung der Geschäftsabläufe, Stärkung des wirtschaftlichen Umfeldes und Verbesserung der Vernetzung der Gewerbetreibenden.
Wichtige Fördervoraussetzung:
Sitz im Land Hamburg.
Hamburger Weiterbildungsbonus Plus
Website
zwei P PLAN:PERSONAL: Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Ansprechpartner:
Zwei P
040 334632121
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
Unternehmen und Selbstständige (insbesondere aus Handwerk, Kreativ- oder Musikwirtschaft und Gastronomie).
Zielsetzung:
Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs, Weiterbildungsmöglichkeiten im Kontext der Digitalisierung und Dekarbonisierung, Suche nach geeigneten Anbietern bzw. Maßnahmen, Fördermöglichkeiten für Unternehmen.
Kurzbeschreibung:
Die Fördermittel- und Bildungsberatung des Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS setzt auf die Mitwirkung der Arbeitgeber. Auch Unternehmen können profitieren, wenn sie die berufliche Weiterentwicklung der Beschäftigten unterstützen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann der Hamburger Weiterbildungsbonus Hilfestellungen geben, wenn es z.B. um Themen wie Digitalisierung und Fachkräfteentwicklung geht.
Wichtige Fördervoraussetzungen:
Sitz im Land Hamburg
Beratung zur Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte
Website:
RKW Hessen - Förderung der Beratung zur Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte
Ansprechpartner:
RKW Hessen
Handlungsfeld:
Personalführung, Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
KMU
Zielsetzung:
Vom Land Hessen geförderte Beratungsleistungen für hessische Unternehmen, die die BAFA-Förderung bereits ausgeschöpft haben oder eine vertiefende Beratung zu einem bereits mit BAFA-Förderung gewählten Thema benötigen.
Kurzbeschreibung:
Beratungsförderprogramm des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen; bis zu 10 Tagewerke Beratung werden mit jeweils 600.-, in Vorranggebieten mit bis zu 650.- € bezuschusst; Beratungsthemen: u.a. Ablauf und Prozessorganisation; Personalmanagement und Personalentwicklung; Unternehmensführung, Unternehmensnachfolge.
Fördervoraussetzung:
KMU in Hessen, BAFA Förderung ausgeschöpft oder vertiefende Beratung nötig
Initiative ProAbschluss – Bildungscoaches
Website:
Pro Abschluss - Bildungscoaches
Ansprechpartner:
Weiterbildung Hessen
069 91501290
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
KMU
Zielsetzung:
Die Förderung soll dazu beitragen, dass hessische Unternehmen und ihre Beschäftigten verstärkt für den Nutzen beruflicher Weiterbildung sensibilisiert und Beschäftigte und Unternehmen in ihrer Weiterbildungsbereitschaft gestärkt werden.
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden landesweite Beratungsstrukturen: Die Bildungscoaches sind Ansprechpersonen für berufliche Weiterbildungsberatung für die Personalverantwortlichen sowie für die Beschäftigten. Sie identifizieren Qualifikationen, die zum Erhalt / zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit ratsuchender Beschäftigter bzw. der Wettbewerbsfähigkeit ratsuchender Unternehmen geeignet sind. Dazu erfassen sie die Kompetenzen von Beschäftigten. Sie unterstützen ratsuchende Beschäftigte und Unternehmen bei der Information über das berufsbezogene Weiterbildungsangebot und beim Finden von Qualifizierungsmöglichkeiten, die an die spezifischen betrieblichen bzw. individuellen Bedürfnisse angepasst sind. Sie beraten zu geeigneten Förderinstrumenten und zur Finanzierung der Qualifizierungsvorhaben. Sie begleiten Beschäftigte und Unternehmen während beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen.
Wichtige Fördervoraussetzung:
Es werden die Bildungscoaches gefördert. Die Beratung durch die Bildungscoaches ist für Unternehmen und Beschäftigte kostenfrei.
Netzwerk Bildung und Beratung für das Gastgewerbe
Website: Netzwerk Bildung und Beratung
Ansprechpartner:
Netzwerk Bildung und Beratung
0641 9522553
Handlungsfeld:
Personalführung, Gesundheit; Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
Betriebe des Backgewerbes, der Fleischerwirtschaft, der Gastronomie und Hotellerie mit 1-50 Vollbeschäftigten. Es gibt Seminarangebote für Unternehmerinnen, Unternehmer, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch Auszubildende bzw. Quereinsteiger.
Zielsetzung:
Verbesserung der Arbeitsqualität und die Einbindung von Prävention für Sicherheit und Gesundheit in die wirtschaftlichen Abläufe gastronomischer Unternehmen; Fachliche Qualifikation, Engagement und Eigenverantwortlichkeit fördern, sowie Sicherheits- und Gesundheitsrisiken vermindern, Prävention.
Kurzbeschreibung:
Das Netzwerk Bildung und Beratung für das Gastgewerbe ist ein trägerübergreifendes Netzwerk. Das Netzwerk ist Ansprechpartner für alle Gastronomen und deren Mitarbeiter der Region Mittel-Nord- und Osthessen. Es werden Leistungen angeboten in Form von Seminaren, Workshops und Vorträgen, die die besondere wirtschaftliche Situation, die zeitliche Eingebundenheit und die weiteren spezifischen Anforderungen von Gastronomen berücksichtigen. Die Teilnahme an den Seminarangeboten ist für Mitglieder der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe kostenneutral. Der Besuch der Angebote unseres Netzwerkpartners Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) kann als Qualifizierungsmaßnahme nach DGUV Vorschrift 2 anerkannt werden.
Fördervoraussetzung:
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung im Betrieb der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern
Website:
Ansprechpartner:
Arbeitssicherheit Hessen
0611 1360
Handlungsfeld:
Gesundheit
Zielgruppe:
Handwerksbetriebe in Hessen; für nicht-handwerkliche Betriebe ist eine erste Impulsberatung gewährleistet
Zielsetzung:
Aufgabe der Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung ist es, Handwerksbetriebe hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung zu unterstützen.
Kurzbeschreibung:
Als Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern (ARGE) werden telefonisch, in Betrieben, in der Beratungsstelle und durch Publikationen Beratungsdienstleistungen angeboten. Neben der individuellen Beratung der Betriebe steht die Beratungsstelle im Dialog mit den Akteuren und Partnern der Arbeitsschutzbehörden. Die Beratungen sind für Handwerksbetriebe kostenfrei, da diese Einrichtung in erheblichem Umfang vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird.
Fördervoraussetzung:
Unternehmenssitz in Hessen
Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) - Leistungen zur Einstellung und Beschäftigung
Website:
Ansprechpartner:
Integrationsamt Kassel
0561 1004-0
Handlungsfeld:
Diversity
Zielgruppe:
Arbeitgeber in Hessen
Zielsetzung:
Arbeitgeber in Hessen können eine Einstellungsprämie in Höhe von bis zu 13.000 € erhalten, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für besonders betroffene scherbehinderte Menschen nach § 155 Abs. 1 SGB IX anbieten (https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Besonders-betroffene-schwerbehinderte-Menschen/)
Kurzbeschreibung:
Arbeitgeber, die tariflich oder ortsüblich bezahlte Arbeitsplätze für die Zielgruppe anbieten, können Prämien von bis zu 13.000 € erhalten. Es muss sich dabei um ein sozialversicherungspflichtiges, auf mindestens 12 Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden handeln. Für jeden Arbeitsplatz können gewährt werden: 6.000 € Grundprämie, 2.000 € zusätzlich an Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht im Sinne des § 154 Abs. 1 SGB IX erfüllen, 3.000 € zusätzlich an Arbeitgeber, die keiner Beschäftigungspflicht unterliegen. Hat der neue Mitarbeiter bereits das 50. Lebensjahr vollendet, kommt der neue Mitarbeiter aus einer Werkstatt für behinderte Menschen, wird er nach einer innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der unterstützten Beschäftigung (InBeQ) eingestellt oder handelt es sich um einen jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit, kann eine zusätzliche Prämien in Höhe von 4.000 € gewährt werden.
Fördervoraussetzung:
Unternehmenssitz in Kassel
Förderung der beruflichen Qualifizierung - Bildungsschecks für Unternehmen
Website:
GSA-Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung
Ansprechpartner:
GSA-Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
0385 55775-562
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
Unternehmen, die Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Arbeitnehmer planen
Zielsetzung:
Unterstützung der beruflichen Qualifizierung
Kurzbeschreibung:
Die Förderung erfolgt
- in Form von Bildungsschecks, für die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen, die es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben. Die Zahlungsansprüche gegenüber der Bewilligungsbehörde, die aus dem Bildungsscheck resultieren, sind an den Bildungsdienstleister schriftlich abzutreten. Dieser übernimmt die Abrechnung des Vorhabens. Förderhöhe: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 3.000 € je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme
- für unternehmensspezifische Vorhaben
a) zur Kompetenzfeststellung von Beschäftigten,
b) zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze im Unternehmen und
c) zur beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten, die es ermöglichen, deren Kompetenzen und Qualifikationen zur Fachkräftesicherung im Unternehmen zu erwerben, zu erhalten und zu erweitern.
Die Organisation des Vorhabens und die Abrechnung der Fördermittel obliegen dem begünstigten Unternehmen. Förderhöhe: grundsätzlich 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, 60 % für mittlere Unternehmen und 70 % für kleine Unternehmen bei Erfüllung der gültigen KMU-Definition der EU-Qualifizierungen, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind von der Gewährung einer Zuwendung ausgeschlossen.
Fördervoraussetzung:
Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Inklusionsbetriebe
Website:
Ansprechpartner:
NBank
0511 30031333
Handlungsfeld:
Diversity
Zielgruppe:
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Zielsetzung:
Inklusionsbetriebe dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Kurzbeschreibung:
Es werden Neugründung oder Erweiterung eines bestehenden Unternehmens gefördert. In diesem Rahmen werden Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung der schwerbehinderten Beschäftigten übernommen. Es wird ein Personalkostenzuschuss von bis zu 35 % des Arbeitgeberbruttolohns der schwerbehinderten Beschäftigten geleistet und eine Pauschale für den besonderen Aufwand der schwerbehinderten Beschäftigten gezahlt.
Wichtige Fördervoraussetzung:
Bedingungen: Mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, mindestens 3 % bis maximal 50 % der Beschäftigten müssen schwerbehindert sein; Voraussetzungen: Gefördert werden nur Inklusionsbetriebe, die eine nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit erwarten lassen.
Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)
Website:
NBank Innovationsförderprogramm für KMU
Ansprechpartner:
NBank
0511 30031333
Handlungsfeld:
Personalführung
Zielgruppe:
KMU
Zielsetzung:
Das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk bietet Anreize durch innovative Vorhaben den unternehmensbezogenen Stand der Technik bei neu vermarktbaren Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neuen betrieblichen Ablauf- und Organisationsformen zu verbessern.
Kurzbeschreibung:
Es werden anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen gefördert, bei denen mithilfe von eigenen Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen. Daneben werden Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen gefördert, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind und bei denen die förderfähigen Gesamtausgaben 200.000 € übersteigen.
Fördervoraussetzung:
Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben dürfen jeweils nicht über 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben betragen. Das Vorhaben muss innerhalb der Stärkefelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderfähigkeit eines Projekts gibt es auch qualitative Kriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit.
Klimaschutz und Energieeffizienz
Website:
NBank Klimaschutz und Energieeffizienz
Ansprechpartner:
NBank
0511 30031333
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz, Nachhaltigkeit
Zielgruppe:
KMU mit Sitz in Niedersachsen
Zielsetzung:
Die Förderung soll einen Beitrag leisten zum Ziel der Klimaneutralität in Niedersachsen. Zu diesem Zweck sollen sowohl Treibhausgasemissionen und der Energieverbrauch von bestehenden betrieblichen Prozessen als auch von öffentlichen und betrieblichen Gebäuden gesenkt werden.
Kurzbeschreibung:
Es werden Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen gefördert. Daneben wird die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme sowie betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU unterstützt.
Wichtige Fördervoraussetzung:
Maschinen, Anlagen und Gebäude befinden sich im Eigentum des Antragstellende. Die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen. Eine CO2-Einsparung im Rahmen der in diesem Programm vorgegebenen Definition wird nachweislich erzielt (Expertise eines Sachverständigen). Die Förderhöhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlagen. Die Finanzierung ist trotz des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert. Der Antragsstichtage finden zweimal jährlich am 01.03. und 01.09. statt.
Qualifizierung und Arbeit (QuA)
Website:
NBank Qualifizierung und Arbeit
Ansprechpartner:
NBank
0511 30031333
Handlungsfeld:
Diversity - Integration
Zielgruppe:
Einrichtungen mit Erfahrung im Bereich der beruflichen Integration von Arbeitslosen in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten und des öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften.
Zielsetzung:
Beitrag zur beruflichen Integration von Arbeitslosen, insbesondere von jungen Menschen unter 25 Jahren, Migrantinnen und Migranten oder älteren Arbeitslosen über 54 Jahren.
Kurzbeschreibung:
Die Laufzeit ist grundsätzlich auf 15 Monate beschränkt. Die Betriebsstätte des Zuschussempfängers muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Übergangsregion oder stärker entwickelte Region) liegen, für das die Förderung beantragt wird. Eine Fördermittelkombination ist zulässig, soweit es sich nicht um ESF-Mittel anderer Bundes- und Landesprogramme handelt. Die Projekte müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem berufsbezogenen Zertifikat abschließen.
Fördervoraussetzung:
Gefördert werden Qualifizierungen für Geringqualifizierte und Modellprojekte, die sich durch neue Ansätze im Hinblick auf Zielgruppen, Methode und Konzeption auszeichnen.
Transformationsberatung Automobilzulieferer
Website:
NBank Transformation Automobilzulieferer
Ansprechpartner:
NBank
0511 30031333
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
KlMU mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Zielsetzung:
Um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit von niedersächsischen Unternehmen in der Automobilzulieferung zu steigern, können sich betreffende Unternehmen über das Programm mit Beratungen durch akkreditierte Beratungsunternehmen fördern lassen. Die Beratungsleistung erfolgt aufgrund einer Empfehlung der Transformationsagentur Niedersachsen GmbH und ist darauf ausgerichtet Unterstützung bei Einleitung von anstehenden Transformationsprozessen, die zur Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen führen oder auch Impulse für die Weiterbildungs- und Kulturentwicklungsprozesse zu erhalten.
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden Beratungen durch akkreditierte Beratungsunternehmen zu den Themen Ausrichtung der Unternehmensstrategie, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Produkte/Angebote, Weiterentwicklung (Digitalisierung) der Geschäftsprozesse im Bereich Produktion, Produkte und Dienstleistungen, Krisenmanagement und Resilienzberatung, Weiterentwicklung einer Unternehmens-/Lehrkultur und Entwicklung einer Strategie zur Qualifizierung bzw. Weiterbildung des Personals. Außerdem können weitere Beratungsfelder, die die Zukunftsfähigkeit unterstützen aufgegriffen werden.
Fördervoraussetzung:
Es erfolgt eine Erstanalyse durch die Transformationsagentur Niedersachsen GmbH, die einen konkreten Beratungsbedarf zu bestimmten Themen ergeben hat und von der Transformationsagentur Niedersachsen GmbH empfohlen wird. Anträge müssen vor Beginn der Beratungsleistungen bei der NBank gestellt werden. Die Beratungsleistung ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung in Anspruch zu nehmen.
Bildungsscheck NRW
Website:
Bildungsscheck NRW - Weiterkommen durch Weiterbildung | Mit Menschen für Menschen
Ansprechpartner:
G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
02041 7670
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
Beschäftigte, Berufsrückkehrende (Individueller Zugang).
Zielsetzung:
Der Bildungsscheck NRW unterstützt die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Er fördert Ausgaben für berufliche Weiterbildung, die der Kompetenzentwicklung dienen und in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen.
Kurzbeschreibung:
Der Bildungsscheck NRW unterstützt die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 500 €. Insbesondere Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben sowie Berufsrückkehrende bekommen den Bildungsscheck in einem Online- oder vor Ort.
Fördervoraussetzungen:
Als Einzelperson können Sie einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis max. 40.000 € (bis max. 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Es werden auch onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Onlineseminare) und E-Learning gefördert. Einzelpersonen können einen Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.
Fit für die Zukunft
Website:
Ansprechpartner:
Ralf Burger
02041 - 767316
Heike Ruelle
02041 - 767214
Handlungsfeld:
Führung, Kompetenz & Wissen - Green Economy, Digitalisierung
Zielgruppe:
Unternehmen mit Arbeitsstätte in der JTF-Gebietskulisse
Zielsetzung:
Entlang von vier zentralen Themenfeldern Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten. Die Entwicklung einer Kompetenzentwicklungsstrategie der Beschäftigten ist fester Bestandteil des Beratungsprogramms.
Kurzbeschreibung:
Durch den Kohleausstieg im Rheinischen Revier und dem Nördlichen Ruhrgebiet stehen Unternehmen vor der Herausforderung, Transformationsprozesse anzustoßen und zu gestalten. Produkte und Dienstleistungen müssen hinsichtlich ihrer Klima- und Umweltauswirkungen hinterfragt und neu ausgerichtet werden. Dies erfordert von Unternehmen und ihren Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und Veränderungsbereitschaft. Das Beratungsangebot setzt auf Teamarbeit und schließt die Beteiligung der Beschäftigten mit ein, denn Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Belegschaft sind wichtiges Unternehmenskapital.
15 Beratungstage innerhalb eines 36-monatigen Zeitraums
Fördervoraussetzungen:
Unternehmen mit Arbeitsstätte in der JTF-Gebietskulisse, mindestens eine/n Mitarbeitende/n (Vollzeitäquivalente/n) beschäftigt.
Transformationsagentur Rheinland-Pfalz
Website:
Transformationsagentur Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
06131162027
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz - Arbeitsorganisation; Kompetenzentwicklung & -erhalt; Nachwuchskräftegewinnung und Arbeitgeberattraktivität; Arbeitswelt 4.0; Transformation
Zielgruppe:
Beschäftigte, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.
Zielsetzung:
Die Transformationsagentur hat das Ziel, Transparenz über die Chancen und Herausforderungen der Transformation herzustellen und die individuellen Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Kurzbeschreibung:
Die Transformationsagentur hat das Ziel, Transparenz über die Chancen und Herausforderungen der Transformation herzustellen und die individuellen Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Sie bildet den Knotenpunkt der rheinland-pfälzischen Transformationspolitik. Mit ihrer Lotsenfunktion bietet sie Orientierung angesichts der Vielzahl von Beratungs- und Unterstützungsangeboten im Land. Auch macht sie die Chancen und Möglichkeiten der Transformation der Arbeits- und Lebenswelt für Beschäftigte, Betriebe sowie Bürgerinnen und Bürger transparent: Trends der Transformation analysiert sie in thematischen Zukunftsimpulsen und informiert über sie in Webinaren. Netzwerke werden von der Transformationsagentur im Auf- und Ausbau sowie bei der Akquise von Fördermitteln unterstützt.
Fördervoraussetzungen:
Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz
Transformationsbegleiter
Website:
Transformationsbegleiter Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
06131162027
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz - Fachkräftesicherung, Transformation, Kompetenzentwicklung & -erhalt
Zielgruppe:
Erwerbstätige in Rheinland-Pfalz.
Zielsetzung:
Ziel ist es, dass Erwerbstätige die Veränderungen ihrer Arbeitswelt für sich erkennen und gestalten. Im Mittelpunkt der Arbeit der Transformationsbegleiterinnen und -begleiter steht deshalb ein persönliches Coaching, das vor allem auch mit Blick auf die persönlichen Weiterbildungsbedarfe berät.
Kurzbeschreibung:
Auf Grundlage einer individuellen Kompetenz- und Arbeitsplatzanalyse beraten die Transformationsbegleiter/-innen zu passenden Weiterbildungs- und Förderangeboten. Mit ihrem persönlichen Coaching ergänzen sie das Angebot der Transformationsagentur.
Fördervoraussetzungen:
Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz
Unterstützung von Transformationsprozessen
Website:
Unterstützung von Transformationsprozessen
Ansprechpartner:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
06131162027
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz - Fachkräftesicherung, Transformation, Kompetenzentwicklung & -erhalt
Zielgruppe:
Erwerbstätige in Rheinland-Pfalz.
Zielsetzung:
Ziel des Förderansatzes ist, die Erwerbstätigen für die Herausforderungen der Transformation zu sensibilisieren und bei ihrer Bewältigung konkret zu unterstützen.
Kurzbeschreibung:
Im ESF+-Förderansatz „Unterstützung von Transformationsprozessen“ werden die zentralen Trends der Transformation, insbesondere die zunehmende Digitalisierung, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, das zeit- und ortsflexible Arbeiten sowie die ökologische Nachhaltigkeit adressiert. Die Teilnehmenden sollen erkennen, mit welchen praxisnahen Veränderungen sie in ihrem beruflichen Umfeld die Transformation erfolgreich gestalten können. In diesem Zusammenhang werden neue Techniken vermittelt und Weiterbildungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Fördervoraussetzungen:
Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz
QualiScheck
Website:
Förderung beruflicher Weiterbildung in Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
06131 967149
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz - Fachkräftesicherung, Weiterbildung
Zielgruppe:
Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz.
Zielsetzung:
Ziel des ESF+-Förderprogramms „QualiScheck“ ist es, den Stellenwert beruflicher Weiterbildung zu erhöhen, mehr Menschen zur Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren und sie dabei finanziell zu unterstützen.
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.
Fördervoraussetzungen:
Der „QualiScheck“ kann für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen sich der/die Beschäftigte noch nicht angemeldet hat und die noch nicht begonnen haben. Die maximale Förderhöhe beträgt 60 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Betriebliche Weiterbildung
Website:
Förderung beruflicher Weiterbildung in Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
06131 967149
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz - Fachkräftesicherung, Weiterbildung
Zielgruppe:
Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen
Zielsetzung:
Das ESF+-Förderprogramm „Betriebliche Weiterbildung“ hat zum Ziel, die berufliche Anpassung der Erwerbstätigen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Fachkräftebedarf auch im Hinblick auf die Transformation und die Digitalisierung der Arbeitswelt begleitend zu unterstützen.
Kurzbeschreibung:
Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, die - am jeweiligen Bedarf des Unternehmens orientiert - der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieter, wie z.B. Inhouse-Seminare oder Inhouse-Lehrgänge. Die maximale Förderhöhe beträgt 60 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 1.500 € pro Person / 30.000 € pro Unternehmen, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Fördervoraussetzungen:
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat. Der Antrag auf Förderung wird von dem jeweiligen Unternehmen gestellt und muss sich auf Erwerbstätige einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz beziehen.
Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen
Website:
Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen
Ansprechpartner:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
06131162027
Handlungsfeld:
Diversity, Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
Jugendliche unter 30 Jahren, die sich in einer Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung befinden und die so schwerwiegende Probleme in ihrem Ausbildungsbetrieb, in der Berufsbildenden Schule oder in ihrem sozialen Umfeld aufweisen, dass dies zu einem Ausbildungsabbruch führen könnte bzw. dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sich an eine Einstiegsqualifizierung ein reguläres Ausbildungsverhältnis anschließt oder die beabsichtigen ihre Ausbildung abzubrechen oder deren Betrieb auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Ausbildung nicht fortsetzen kann.
Zielsetzung:
Ziel der Projekte ist es, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden bzw. Ausbildungsabbrecher/-innen wieder in das duale Ausbildungssystem zu integrieren und ihnen somit zu einem erfolgreichen Berufsabschluss zu verhelfen.
Kurzbeschreibung:
Das Angebot richtet sich im Sinne einer ganzheitlichen Beratung an betroffene Jugendliche und Ausbilder/innen. Die Projekte sollen Hilfestellungen für Lösungen in Konfliktsituationen gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten und umsetzen.
Fördervoraussetzungen:
Wohnort in Rheinland-Pfalz
ISB: Beratungsprogramm für den Mittelstand
Website:
ISB Beratungsprogramm für den Mittelstand
Ansprechpartner:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
06131 61721333
Handlungsfeld:
Personalführung, Wissen & Kompetenz Zielgruppe: KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Zielsetzung:
Durch die Zuwendung soll die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz durch die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen gestärkt werden.
Kurzbeschreibung:
Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.; Bei dem Programm handelt es sich um einen Zuschuss zu förderfähigen Beratungsleistungen, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen erbracht werden.
Fördervoraussetzungen:
Zuschuss zu den von dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten (50 %).; Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 € je Tagewerk.; Bei Beratungen durch Hochschullehrer oder durch Forschungs- und Beratungseinrichtungen mit Beteiligung der öffentlichen Hand beträgt der Zuschuss maximal 250 € pro Tagewerk.; Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren.
„Kompetenz durch Weiterbildung KdW“ als Weiterbildungsbeihilfe für KMU
Website:
fitt - Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)
Ansprechpartner:
FITT-Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gemeinnützige GmbH
0681 5867-99045
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
KMU im Saarland
Zielsetzung:
„KdW“ bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten zu erhalten.
Kurzbeschreibung:
Den KMU im Saarland ein Förderinstrument zur Verfügung zu stellen, das ihnen erleichtert, Mitarbeitenden die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Somit wird ein nachhaltiger Beitrag zum Erhalt der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der saarländischen KMU geleistet. Durch KdW abgedeckt werden können 40 % der Seminarkosten für einen Mitarbeiter, bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 €. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden keine Beträge unter 100 € ausgezahlt. Die Förderung pro Unternehmen und Jahr ist limitiert. Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können maximal 20.000 € pro Jahr erhalten, Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter maximal 100.000 € pro Jahr und Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern maximal 250.000 € im Jahr.
Fördervoraussetzungen:
KdW richtet sich speziell an Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland und weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Demografie Netzwerk Saar (DNS)
Website:
Ansprechpartner:
Melanie Schmitt (iso-Institut)
0681- 9542421
Ricarda Jarolimeck (saaris)
0681- 21066470
Handlungsfeld:
Personalführung, Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Saarland.
Zielsetzung:
Vernetzung und Weiterentwicklung; Beratung und Unterstützung von Unternehmen zu allen Fragen des demografischen Wandels mit Schwerpunkt auf den Themen Fachkräftesicherung und Arbeitsgeber-Attraktivität.
Kurzbeschreibung:
Die Angebote des DNS sind für KMU kostenfrei. Im Rahmen des Netzwerks lernen Unternehmen von Unternehmen durch Erfahrungs- bzw. Wissensaustausch. Vermittelt werden neue Impulse und praxisnahe Lösungsansätze insbesondere zu folgenden demografieorientierten Themen: Arbeitsgestaltung, Gesundheitsförderung, Personalmanagement, Arbeitsgestaltung, Alternsgerechtes Arbeiten, Kompetenzentwicklung, Führungskultur sowie Arbeitszeitgestaltung.
Fördervoraussetzungen:
KMU, Betriebsstätte im Saarland.
Servicestelle Next Economy Saar – NECON
Website:
Ansprechpartner:
Lena Kaiser
0681 21066350
Karoline Duchene
0681- 21066351
Handlungsfeld:
Kompetenz & Wissen
Zielgruppe:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Saarland.
Zielsetzung:
Unterstützung von KMU hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitstransformation.
Kurzbeschreibung:
„Next Economy“ steht für die Transformation von Unternehmen in Richtung nachhaltiger Geschäftsmodelle. Die Servicestelle bietet individuelle Einstiegsberatungen, Workshop und praxisnahe Veranstaltungen an, um KMU im Saarland hinsichtlich einer unternehmerischen Nachhaltigkeit zu sensibilisieren, informieren und zu vernetzen. Alle Leistungen zielen auf eine strategische Weiterentwicklung der Unternehmensaktivitäten und Geschäftsmodelle ab, die auf ökologischer, sozialer und ökonomischer Ebene ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement verfolgen. Dadurch können Unternehmen auf Veränderungen in der Umwelt reagieren, um zukunftsorientiert mit einem gesamtgesellschaftlichen Mehrwert zu wirtschaften. Alle Angebote sind für KMU kostenfrei.
Fördervoraussetzungen:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Saarland.
Arbeiten und Leben im Saarland (ALS)
Website:
Familienfreundliche Unternehmensführung
Ansprechpartner:
saarland.innovation&standort e. V. (saaris)
0681 21066100
Handlungsfeld:
Diversity
Zielgruppe:
KMU mit Sitz oder Niederlassung im Saarland Zielsetzung: Unterstützung von Betrieben hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf & Familie.
Kurzbeschreibung:
Zertifizierung mit dem saarländischen Gütesiegel „Familienfreundliches Unternehmen“: Die Projektstelle ALS führt einen Zertifizierungsprozess durch, der in einer Zielvereinbarung mündet. Diese Zielvereinbarung ist Voraussetzung für die Vergabe eines zweijährigen Gütesiegels. Die Beratung durch die Projektmitarbeiter ist kostenfrei, ebenso gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Fördervoraussetzungen:
KMU, Arbeitsstätte im Saarland.
Betriebsberatung/Coaching – Mittelstandsrichtlinie Sachsen
Website:
Mittelstandsrichtlinie - Betriebsberatung/Coaching
Ansprechpartner:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank, Servicecenter Wirtschaft/Technologie
0351 4910-0
Handlungsfeld:
Personalführung; Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
KMU mit Unternehmenssitz in Sachsen Zielsetzung: Beratungen und Coachings zu Fragen der Unternehmensführung, insbesondere betriebswirtschaftlicher, finanzieller, personeller, technischer und organisatorischer Art.
Kurzbeschreibung:
Förderumfang: Zuschuss bis zu 40 % der Bemessungsgrundlage, bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50 %. Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk sind maximal 700 € (netto). Tageshonorare von mehr als 900 € (netto) schließen eine Förderung aus.; Innerhalb eines Kalenderjahres können Ausgaben bis zu 16 000 € anerkannt werden Förderdauer: Beratungen sollen innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids abgeschlossen werden.
Fördervoraussetzungen:
Standardleistungen der Kammern sind vorab in Anspruch zu nehmen; Beginn des Vorhabens nach Erhalt des Zuwendungsbescheides oder Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginns. Als Beginn gilt der Abschluss eines Beratervertrages.
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (betrieblicher Förderzugang)
Website:
Ansprechpartner:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
0800 5600757
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt, die eigene Beschäftigte einschließlich der Person der Unternehmerin oder des Unternehmers selbst qualifizieren.
Zielsetzung:
Förderung von betrieblicher Weiterbildung. Kurzbeschreibung: Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich-methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen und die Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten unterstützen und entwickeln. Dazu zählen auch ausbildungsbegleitende Zusatzqualifikationen für Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen. Besonders förderungswürdig sind zudem Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation und Beschäftigungsfähigkeit von geringqualifizierten, älteren oder atypisch Beschäftigten, von Menschen mit Behinderungen sowie von Beschäftigten mit Migrationshintergrund.
Fördervoraussetzungen:
Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz der zu qualifizierenden Teilnehmer muss in Sachsen-Anhalt sein.
Landesinitiative Fachkraft im Fokus mit Weiterbildungsagenturen und WelcomeCenter Sachsen-Anhalt
Website:
Ansprechpartner:
Landesinitiative Fachkraft im Fokus (RKW Sachsen-Anhalt GmbH)
0391 736190
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz, Personalführung; Chancengleichheit & Diversity - Weiterbildung und Fachkräfteentwicklung, Erschließung ausländischer Fachkräftepotentiale, Arbeitgeberattraktivität.
Zielgruppe:
Unternehmen, Beschäftigte, Zu- und Rückwanderer und aus dem Ausland zuwandernde Fachkräfte sowie regionale Verantwortungsträger und Netzwerkpartner.
Zielsetzung:
Unterstützung der klein- und mittelständisch geprägten Wirtschaft in Sachsen-Anhalt bei der Fachkräftesicherung. Ziele sind der Ausbau und Verbesserung bedarfsorientierter Weiterbildungsberatung in ST (Weiterbildungsagenturen i.V.m. mit regionalen Agenturen für Arbeit), die Verankerung von guter Arbeit/Stärkung der Arbeitgeberattraktivität als Instrument der Fachkräftegewinnung, -entwicklung und -bindung in ST sowie die Unterstützung und Begleitung bei der Zuwanderung von Fachkräften und Koordinierung von Zuwanderungs- und Integrationsprozessen (WelcomeCenter ST).
Kurzbeschreibung:
Gegenstand der Landesinitiative „Fachkraft im Fokus“ sind Orientierungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Fachkräfte, Unternehmen sowie weitere regionale Verantwortungsträger insbes. im Bereich der beruflichen Weiterbildung (Weiterbildungsagenturen) und im Bereich der Erschließung ausländischer Fachkräftepotentiale und zur Unterstützung der Zuwanderung von ausländischen Fachkräften (Welcome Center). Die Nutzung ist für Unternehmen und Fachkräfte kostenfrei. Lotsenberaterinnen und -berater gehen proaktiv auf Unternehmen, Fachkräfte und Netzwerkpartner zu und gewährleisten eine schnelle und an individuellen Bedarfen orientierte Beratung und Unterstützung. Schwerpunkt sind die Weiterbildungsagenturen, die Arbeitgeberattraktivität und das WelcomeCenter Sachsen-Anhalt.
Fördervoraussetzungen:
Sitz oder Niederlassung der Unternehmen in Sachsen-Anhalt; Beschäftigung in Sachsen-Anhalt; Angestrebte Zu- oder Rückwanderung nach Sachsen-Anhalt.
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Website:
Schleswig-Holstein - Weiterbildungsbonus
Ansprechpartner:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
0431 99052222
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe: Beschäftigte in Unternehmen, Auszubildende, Inhaber/innen von Kleinstbetrieben, Freiberufler/innen mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Zielsetzung: Qualifikationen verbessern; Wettbewerbsfähigkeit erhöhen; Zukunftsfähige Arbeitsplätze sichern
Kurzbeschreibung:
Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 € pro Antragstellenden pro Kalenderjahr. Die verbleibenden 60 % der Seminarkosten sind von der Arbeitgeberin/ dem Arbeitgeber oder der/dem selbständigen Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.
Fördervoraussetzungen:
Sind die Förderempfänger/innen Beschäftigte in Unternehmen, muss die Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein sein. Bei Auszubildenden ist eine Förderung nur möglich, wenn es sich um Weiterbildungsinhalte handelt, welche nach der Ausbildungsverordnung nicht Bestandteil der Ausbildung sind. Bei Inhaber/innen von Kleinstbetrieben als Förderempfänger/innen gilt, dass Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein sein müssen. Dabei dürfen maximal zehn Mitarbeitende im Unternehmen beschäftigt sein. Gleiches gilt für die Förderempfänger/innen der Freiberufler/innen.
Beratungsnetzwerk Fachkräftesicherung
Website:
Schleswig-Holstein - Fachkräftesicherung
Ansprechpartner:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
0431 988-0
Handlungsfeld:
Personalführung, Diversität, Gesundheit, Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
KMU Zielsetzung: Unterstützung bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften.
Kurzbeschreibung:
Die Fachkräfteberater/innen beraten KMU kostenlos zu Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften, zur Etablierung familienfreundlicher Strukturen oder zur strukturierten Personalentwicklung. Dazu sollen die Unternehmen zunächst für die Notwendigkeit von Anpassungsmaßnahmen bedingt durch den demografischen und strukturellen Wandel sensibilisiert werden. In diesen Beratungsgesprächen informieren die Berater/innen über verschiedene Möglichkeiten zur Fachkräftesicherung und beraten im Hinblick auf die Umsetzung konkreter Schritte. Die Beratungsinhalte können dabei breit gefächert sein und richten sich nach den Voraussetzungen und Bedarfen des jeweiligen Unternehmens.
Fördervoraussetzungen:
Das Unternehmen muss gemäß Empfehlung der Europäischen Kommission der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG) entsprechen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die Fachkräfteberater/innen.
Richtlinie über die Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung
Website:
Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein
Ansprechpartner:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
0431 988-0
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz - Fachkräftesicherung
Zielgruppe:
Körperschaften des öffentlichen Rechts: Gebietskörperschaften, Handwerkskammern, Innungen, Industrie- und Handelskammern, Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts, Einrichtungen der Wirtschaftsförderung, Staatliche Hochschulen und staatlich anerkannte private Hochschulen
Zielsetzung:
Wettbewerbsfähigkeit erhöhen; Zukunftsfähige Arbeitsplätze sichern.
Kurzbeschreibung:
Die Sicherung des Fachkräftebedarfs von Unternehmen ist derzeit die größte arbeitsmarktpolitische Herausforderung und ein Schwerpunkt der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Mit dieser Richtlinie sollen neue Wege zur Fachkräftesicherung beschritten werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH). Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben. Zuwendungsempfängerinnen/ Zuwendungsempfänger haben einen Eigenanteil einzubringen. Die Eigenmittel sollen mindestens 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Eine Bewilligung für ein Projekt erfolgt für mindestens ein Jahr und maximal drei Jahre, die zuwendungsfähigen Ausgaben sollen einen Betrag von 50.000 € nicht unterschreiten. Für 2023 stehen Fördermittel von rund 1,7 Millionen € zur Verfügung.
Fördervoraussetzungen:
Projekte, die einen signifikanten und auf andere Regionen oder Branchen übertragbaren Beitrag zur Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein leisten.
Moin Fachkräfte
Website:
Ansprechpartner:
Susanne Hanfler, Kielregion, 0431-5560035
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz - Fachkräftegewinnung und -bindung
Zielgruppe:
Bildungsanbieter, Organisationen, Vereine, Verbände, Kommunen, Arbeitgeberinnen/ Arbeitgeber, Selbstständige Zielsetzung: Qualifikationen verbessern; Wettbewerbsfähigkeit erhöhen; Zukunftsfähige Arbeitsplatze sichern.
Kurzbeschreibung:
Das Land Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftegewinnung und -bindung sowie der Weiterbildung. Mitfinanziert werden z.B. Veranstaltungen, wie Kongresse, Tagungen, Workshops und Online-Seminare, innovative Modell- oder Pilotprojekte, die geeignet sind, neue Strukturen oder Entwicklungen zu initiieren, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, wie Broschüren, Publikationen, Internetportale sowie deren Weiterentwicklung, Studien, Analysen, Erhebungen und Prognosen.
Fördervoraussetzungen:
Es muss ein besonderes, qualitativ gesteigertes Interesse des Landes an der Durchführung der zu fördernden Maßnahme bestehen. Die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss nachgewiesen werden und es sollen nach Möglichkeit messbare Ziele benannt werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 %, bei Projekten von besonderem Landesinteresse bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Antragstellerin/der Antragsteller muss sich an der Finanzierung des Projektvorhabens mit Eigenmitteln beteiligen.
Förderberatung der IB.SH Förderlotsen
Website:
IB.SH Förderlotsen für Unternehmen und Gründungen
Ansprechpartner:
IB.SH Förderlotsen
0431 99053365
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz - Fachkräftegewinnung
Zielgruppe:
Unternehmen und Gründungsinteressierte Zielsetzung: Beratung zu relevanten Fördermöglichkeiten.
Kurzbeschreibung:
Die Förderlotsen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beraten Unternehmen und Gründungsinteressierte unentgeltlich und neutral über öffentliche Förder- und Finanzierungsangebote auf Bundes- und Landesebene und in Zusammenarbeit mit dem Enterprise Europe Network Hamburg / Schleswig-Holstein auch der EU
Fördervoraussetzungen:
Unternehmenssitz in Schleswig-Holstein
Beratungsrichtlinie
Website:
Thüringer Aufbaubank - Beratungsrichtlinie
Ansprechpartner:
Thüringer Aufbaubank
0361-74470
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz, Personalführung
Zielgruppe:
Antragsberechtigt für Intensivberatungsleistungen sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen. Angehörige der Freien Berufe sind förderfähig, sofern sie nicht selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind. Anträge zur Beratung im Handwerk können von Handwerkskammern und Fachverbänden gestellt werden. Antragsberechtigt für eine Förderung von Beratungsnetzwerken sind Thüringer Kammern, Wirtschaftsverbände und andere geeignete Einrichtungen.
Zielsetzung:
Der Freistaat Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen durch KMU, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen und technischen Fragestellungen. Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Gefördert werden im Einzelnen:
- Intensivberatungen, in denen Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU vermittelt werden;
- die Beratung von Handwerksunternehmen durch organisationseigene Berater der zuständigen Handwerkskammern und Fachverbände;
- die Einrichtung und der Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für KMU.
Kurzbeschreibung:
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme: Intensivberatungen durch selbstständige Unternehmensberater:innen werden mit 50 % des hierfür festgelegten Standardeinheitskostensatzes i.H.v. 950,00 € pro Tagwerk (8 Stunden) gefördert, welcher die Beratungsleistungen sowie die Kosten der Qualitätssicherung berücksichtigt. Organisationseigene Berater im Handwerk werden mit bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben für Einzel- und Gruppenberatungen bezuschusst. Diese sind als standardisierte Einheitskosten i.H.v. 350,00 € pro Tagwerk ohne und 150,00 € pro Tagwerk mit Ko-Finanzierung des Bundes festgelegt. Die Förderung von Beauftragten für Innovation und Technologie erfolgt durch Personal- und Restkostenzuschüsse. Die öffentliche Förderung darf 50 % der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
Fördervoraussetzungen:
Eine Intensivberatung kann nur gefördert werden, wenn sie von selbständigen Berater:innen bzw. Beratungsunternehmen durchgeführt wird, die nachweislich über die für den Beratungsauftrag erforderliche persönliche Eignung, fachliche Fähigkeiten und über ausreichende berufliche Erfahrung verfügen. Förderfähig sind nur Beratungen, deren notwendiger Umfang mindestens sechs Tagwerke beträgt. Weiterhin muss eine neutrale Einrichtung für die Qualitätssicherung einbezogen werden. Die Förderung organisationseigener Beratungen im Handwerk ist inhaltlich an die Bundesrichtlinie „Know-How-Transfer“ angelehnt bzw. ergänzt diese.
ESF Plus Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie
Website:
Landesverwaltungsamt Thüringen
Ansprechpartner:
Thüringer Landesverwaltungsamt
0361-222230
Handlungsfeld:
Personalführung, Diversity, Gesundheit, Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
Beschäftigte, Selbstständige (ausgenommen Soloselbstständige)
Zielsetzung:
Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Projekte, die zur Fachkräftesicherung beitragen, sowie für Projekte der betrieblichen und individuellen Weiterbildung. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Querschnittsziele „Gleichstellung der Geschlechter“, „Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit“ und „Ökologische Nachhaltigkeit“. Gefördert werden:
- Projekte zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen,
- Die individuelle Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Weiterbildungsscheck),
- Projekte und Netzwerke, die zur Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung und/oder zur Fachkräftesicherung beitragen, einschließlich Projekte zur Fachkräftegewinnung im Ausland sowie Projekte zur Unterstützung von im Ausland gewonnenen Fachkräften und Auszubildenden in Thüringen.
Kurzbeschreibung:
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt bei Vorhaben nach Ziffer 1 als Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Vorhaben nach Ziffer 2 als Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 1.000,00 €, bei Vorhaben nach Ziffer 3 als Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Fördervoraussetzungen: Die Förderung von Weiterbildungsvorhaben erfolgt auf der Grundlage einer im Rahmen des Antragverfahrens einzureichenden Vorhabenbeschreibung und eines Finanzierungsplans. Der Antragsteller muss einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen haben. Antragsberechtigt für den Weiterbildungsscheck sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von in Thüringen ansässigen Unternehmen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 55.000,00 € (bei gemeinsam Veranlagten unter 110.000,00 €) liegt; Die Förderung von Projekten, die zur Fachkräftesicherung beitragen, erfolgt auf Grundlage einer im Rahmen des Antragsverfahrens einzureichenden Vorhabenbeschreibung.
ESF Plus Ausbildungsrichtlinie
Website:
Ansprechpartner:
Thüringer Landesverwaltungsamt
0361-222230
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
Auszubildende Zielsetzung: Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Maßnahmen der beruflichen Ausbildung. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Querschnittsziele „Gleichstellung der Geschlechter“, „Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit“ und „Ökologische Nachhaltigkeit“. Gefördert werden:
- Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge (LG),
- Überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk (UELU),
- Unterbringung der Teilnehmenden,
- Koordinierungsstellen.
Kurzbeschreibung:
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt: bei Vorhaben nach Ziffer 1 als Festbetragsfinanzierung. Zuwendungsfähig sind die zur Projektdurchführung notwendigen Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben der Zuwendungsempfänger:innen, die auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen als Pauschalbetrag pro Lehrgangstag und Teilnehmer:in wie folgt bemessen werden: kaufmännische Lehrgänge – 31,00 €, gewerblich-technische Lehrgänge – 41,00 €, land- und hauswirtschaftliche Lehrgänge – 41,00 €, bei Vorhaben nach Ziffer 2 als Anteilfinanzierung. Zugrunde gelegt wird der jeweils gültige vom Heinz-Piest-Institut und dem für Wirtschaft zuständigen Bundesministerium bestätigte Durchschnittsausgabensatz. Die Zuwendung darf in der Grundstufe 75 % und in der Fachstufe 42 % der anerkannten Durchschnittsausgabensätze nicht übersteigen. Abweichend davon erfolgt für die anerkannten Stufen-Lehrgänge ST-Bau die Zuwendung in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von folgendem Pauschalbetrag pro Lehrgangswoche und Teilnehmer:in: Grundstufe – 45,00 €, Fachstufe I – 16,00 €, Fachstufe II – 16,00 €, bei Vorhaben nach Ziffer 3 als Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt 46,00 € pro Lehrgangswoche und kann nur insofern erfolgen, als nicht bereits eine Förderung des Bundes erfolgt, bei Vorhaben nach Ziffer 4 als Anteilfinanzierung. Die Förderquote beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördervoraussetzungen:
Antragsberechtigt für die Überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge sind juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen. Teilnehmende sind Auszubildende von Unternehmen mit weniger als 250 Vollbeschäftigteneinheiten in Thüringen zum Zeitpunkt der Antragstellung, die von ihren Unternehmen zu den Lehrgängen des Zuwendungsempfängers entsandt werden. Zuwendungsfähig sind diese für Auszubildende mit Ausbildungsstätte (Ausbildungsvertrag) in Thüringen. Antragsberechtigt für die Überbetrieblichen Lehrunterweisungen im Handwerk sind die Thüringer Handwerkskammern. Überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk müssen in Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden, die von dem zuständigen Thüringer Ministerium und den Handwerkskammern als geeignet anerkannt sind und von den Handwerkskammern mit der Ausbildung beauftragt wurden. Die Gewährung der Zuwendung für die Unterbringung der Teilnehmenden setzt die Teilnahme an einer Maßnahme der Fördergegenstände Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge und/oder Überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk dieser Richtlinie voraus. Zuwendungsberechtigt im Rahmen der Koordinierungsstellen sind die Thüringer Kammern als zuständige Stellen nach § 71 BBiG.
Richtlinie FTI-Thüringen PERSONEN
Förderung der Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung und Entwicklung und Innovationen
Website:
Ansprechpartner:
Thüringer Aufbaubank
0361-74470
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz
Zielgruppe:
KMU - Fördergegenstände „Thüringen Stipendium“ und „Innovatives Personal“
Zielsetzung:
Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist es, Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Fachkräftesicherung und -gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung und Entwicklung und Innovation (FuEuI) zu unterstützen.
Kurzbeschreibung:
Thüringen Stipendium: Gefördert wird die Vergabe von Firmenstipendien an Studierende oder an Promovierende vor allem in den Fächern Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieur-wissenschaftlichen Fachrichtung (MINT-Fächer) einer Hochschule. Im Rahmen des Thüringen-Stipendiums können KMU in Thüringen eine Zuwendung als monatlicher Festbetrag in Höhe von 600,00 € für die Förderdauer von 24 Monaten auf der Basis eines Standarteinheitskostensatzes gewährt werden. Für Promovierende beträgt der monatliche Festbetrag 1200,00 € bei einer max. Förderdauer bis 36 Monate. Innovatives Personal: Gefördert wird die unbefristete Neueinstellung von Personal in einem KMU in Thüringen. Die zur Förderung beantragte Person muss über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügen und während Ihrer Tätigkeit im Unternehmen FuEuI-Themen bearbeiten. Die Zuwendung für Innovatives Personal wird als monatlicher Festbetrag in Höhe von 2.000,00 € auf der Basis eines Standarteinheitskostensatzes gewährt. Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate. Es werden nur Vollzeitstellen gefördert.
Fördervoraussetzungen:
Der Antragsteller muss seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in Thüringen haben. Vorhaben des „Innovativen Personals“ dürfen nicht vor Antragstellung und Vorhaben des „Thüringen Stipendium“ nicht vor Zugang des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen werden. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 5.000,00 € betragen. Es dürfen keine Fördermöglichkeiten durch den Bund bestehen. Die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen sind einzuhalten.
Gründungsrichtlinie
Website:
Ansprechpartner:
Thüringer Aufbaubank
0361-74470
Handlungsfeld:
Wissen & Kompetenz, Personalführung - Unternehmensaufbau und -führung
Zielgruppe:
Antragsberechtigt für Beratungsleistungen und Existenzgründungspässe sind natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und noch nicht wirtschaftlich selbständig sind. Gleiches gilt für die Gründungsprämie, für die zusätzlich ein konkretes, innovationsbasiertes Vorhaben vorliegen muss. Antragsberechtigt für eine Förderung von Beratungsnetzwerken sind Thüringer Kammern, Wirtschaftsverbände und andere geeignete Einrichtungen.
Zielsetzung:
Der Freistaat Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen durch Existenzgründer:innen, insbesondere zu strategischen, betriebswirtschaftlichen oder organisatorischen Fragen. Vorgesehen sind auch finanzielle Hilfen für Beratungsnetzwerke. Gefördert werden im Einzelnen:
- Intensivberatungen, in denen Strategien zum Aufbau bzw. für eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung des künftigen Unternehmens vermittelt werden,
- Existenzgründungspässe für Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzungen,
- die Einrichtung und der Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten,
- die Gewährung einer Gründungsprämie für innovative Vorhaben zur Existenzsicherung während der Gründungsphase.
Kurzbeschreibung:
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme: Intensivberatungen durch selbstständige Unternehmensberater:innen werden mit 80 % des hierfür festgelegten Standardeinheitskostensatzes i.H.v. 865,00 € pro Tagwerk (8 Stunden) gefördert, welcher die Beratungsleistungen sowie die Kosten der Qualitätssicherung berücksichtigt. Existenzgründungspässe werden mit 90 % der Standardeinheitskosten für die einzelnen Förderbausteine (Einzelberatung, Seminare und Gruppenberatung, Co-Working Space) gefördert, höchstens jedoch mit 1.580 € für Existenzgründungen und 2.210,00 € für Unternehmensnachfolgen. Die Gründungsprämie beträgt zwischen 2.500,00 € und 3.500,00 € pro Monat, je nach beruflicher Qualifikation der Antragsteller:innen. Die Zuwendung für diese Individualfördergegenstände wird als De-minimis-Beihilfe ausgereicht. Die jeweils geltenden Vorschriften sind zu beachten und einzuhalten.
Fördervoraussetzungen:
Eine Intensivberatung kann nur gefördert werden, wenn sie von selbständigen Berater:innen bzw. Beratungsunternehmen durchgeführt wird, die nachweislich über die für den Beratungsauftrag erforderliche persönliche Eignung, fachliche Fähigkeiten und über ausreichende berufliche Erfahrung verfügen. Förderfähig sind nur Beratungen, deren notwendiger Umfang mindestens drei Tagwerke beträgt. Weiterhin muss eine neutrale Einrichtung für die Qualitätssicherung einbezogen werden. Vor Antragstellung eines Existenzgründungspasses ist eine fachkundige Stelle zum individuellen Beratungsbedarf zu konsultieren und ein Betreuungsplan zu erstellen. Gründungsprämien können nur für innovationsbasierte Vorhaben gewährt werden. Vor Antragstellung ist dem Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) ein Exposé mit Business- und Meilensteinplan vorzulegen. Eine Fachjury entscheidet über das Konzept, das ThEx übernimmt auch die projektbegleitende Betreuung.