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  • Sie sind erfahrene*r Berater*in, haben mit agilen Methoden gearbeitet und wollen KMU fit für den digitalen Wandel machen? Dann werden Sie INQA-Coach!
  • Als autorisierte*r INQA-Coach begleiten Sie Betriebe im Rahmen des Förderprogramms INQA-Coaching bei den Veränderungsbedarfen, die die digitale Transformation mit sich bringt.
  • Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte, um INQA-Coach zu werden.

Wichtige Termine – jetzt vormerken

  • 03. April 2023:
    Start der Registrierung als INQA-Coach (Autorisierung Teil 1)
  • Mai 2023:
    Start des Lernportals für angehende INQA-Coaches (Autorisierung Teil 2)

Zur Vorbereitung auf das Bewerbungsverfahren schauen Sie sich gerne die Video-Aufzeichnung der Info-Veranstaltung für angehende INQA-Coaches vom 15. März an.

Was ist INQA-Coaching?

INQA-Coaching knüpft im Rahmen der ESF-Plus-Förderperiode an die erfolgreichen Strukturen und Verfahren des Vorgängerprogramms uWM an, fokussiert sich aber auf den ehemaligen Programmzweig uWM plus. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem agilen Ansatz bei der nachhaltigen und beteiligungsorientierten Bewältigung von personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfen zu unterstützen und damit fit für den digitalen Wandel zu machen.

Hierzu können KMU in einer regionalen INQA-Beratungsstelle eine INQA-Erstberatung in Anspruch nehmen, um die Fördervoraussetzungen und den konkreten betrieblichen Unterstützungsbedarf zu klären und gegebenenfalls einen INQA-Coaching-Scheck zu erhalten. Dieser kann nur bei autorisierten INQA-Coaches eingelöst werden.

Weitere Informationen zu den Zielen, Verfahren und Förderbedingungen von INQA-Coaching können Sie der Richtlinie entnehmen. Laufzeit von INQA-Coaching: 2023–2027.

Wie wird man INQA-Coach?

Um als INQA-Coach tätig zu werden, müssen Sie sich autorisieren lassen. Hierfür müssen Sie sich zunächst online auf INQA.de registrieren und Ihre Kompetenzen und Erfahrungen nachweisen (mit entsprechenden Belegen, siehe Grafik unten). Wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen und nach Überprüfung durch das Zentrum INQA-Coaching den ersten Schritt der Autorisierung durchlaufen haben, werden Sie anschließend für das Online-Lernportal freigeschaltet, in dem Sie verschiedene Lernmodule zum INQA-Coaching absolvieren müssen. Nach erfolgreicher Online-Prüfung werden Sie in den Pool für INQA-Coaches auf INQA.de aufgenommen.

Bitte beachten Sie: Bisherige Akkreditierungen für die früheren Beratungsprogramme uWM und uWM plus gelten nicht für INQA-Coaching.

Timetable für Registrierung und Lernportal

  • Montag, 03. April 2023: Start der Autorisierung Teil 1 (Registrierung und Bewerbung mit Kompetenzprofil) auf INQA.de, Verfahren endet am 02. Juni 2023
  • Mai 2023: Start der Autorisierung Teil 2 (Lernportal) im Login-Bereich für zugelassene INQA-Coaches, Verfahren endet voraussichtlich im August 2023
  • Re-Autorisierung voraussichtlich ab Ende 2024

Bei weiteren Fragen schauen Sie sich gerne die Video-Aufzeichnung der Info-Veranstaltung für angehende INQA-Coaches vom 15. März an.

Sobald es etwas Neues gibt, erfahren Sie es hier auf inqa.de, über unseren Newsletter oder auf unserem Twitter-Kanal als erstes.

Kompetenzprofil und Nachweise

  • Die Anforderungen an INQA-Coaches entsprechen großteils den Auswahlkriterien im Vorgängerprogramm uWM.
  • Neuerungen INQA-Coaching:
  • Aufgrund der Neuerungen gibt es keinen vereinfachten Zugang, auch nicht für autorisierte Berater*innen von uWM oder Partnernetzwerken.

1. akademischer Abschluss oder Berufsausbildung verbunden mit 5 Jahre Berufserfahrung - Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums/einer Berufsausbildung und Arbeitszeugnisse und/oder Referenzen.

2. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Berater - Nachweis möglich über Arbeitszeugnisse und/oder Referenzen.

3. Fachkompetenzen in mind. 2 der 6 betrieblichen Gestaltungsfelder der Arbeit der Zukunft1 - Nachweis möglich über Hochschul- oder Berufsausbildungszeugnis und/oder Zusatzqualifikationen und/oder Referenzen.

4. Erfahrung in der Prozessberatung - Prozessorientierte Zusatzqualifikation(en) mit 120 Std. Theorie: Zertifikat Zusatzausbildung (OE, Mediation, Coaching, Change-Management oder vergleichbare), Kumulative Weiterbildungsmodule2 und mind. 60 Std. Praxiserfahrung (Referenzen, Arbeitszeugnisse, Lebenslauf).

5. Erfahrung im Umgang mit agilen Methoden - Nachweis möglich über Hochschul- oder Berufsausbildungszeugnis und/oder Zertifikat Zusatzausbildung oder Weiterbildung und mind. 1 Referenz mit Anwendung agiler Methoden.

6. Kundenreferenzen mit Beschreibung der Beratungsprojekte. Nachweis möglich über: Mind.. 3, max 5 Referenzen aus den letzten 5 Jahren mit folgenden Angaben: Kontakt Unternehmen, Umfang/ Zeitraum, Ziel, Kerninhalte, Vorgehen/ Methoden, Ergebnisse, beteiligte Personengruppen.

1Betriebliche Gestaltungsfelder der Arbeit der Zukunft sind: 1) Produktionsmodell und Arbeitsorganisation, 2) Personalpolitik, Beschäftigung und Qualifizierung, 3) Sozialbeziehungen und Kulltur, 4) Führung, berufliche Entwicklung und Karriere, 5) Arbeits­platz der Zukunft, Arbeitszeit- und Leistungspolitik, 6) Neue Geschäftsmodelle und Innovationsstrategien.
2Weiterbildungsmodule müssen Prozesskompetenz belegen können, u.a. systemische Aufklärung/Umfeld-/Kontextanalyse, Workshops/Meetings planen und moderieren, Teamentwicklung/Gruppendynamik, Kommunikation/Gesprächsführung, Indivi­duelle Beratung/Coaching, Systemmodell/Vernetzung, Verhalten reflektieren und entwickeln, Change-Management, Umgang mit Konflikten/Widerständen, lnformations-/Kommunikationsmanagement, Zeitmanagement.

Tabelle "Überblick Anforderungen und Nachweise im Autorisierungsverfahren INQA-Coaching" in neuem Fenster öffnen.

Nachweise zu Erfahrungen und Kompetenzen im Umgang mit agilen Methoden

Durch welche Nachweise können diese belegt werden?
  • Zeugnis (Fach-)Hochschule Berufsausbildung und/oder
  • Zertifikat Zusatzausbildung oder
  • Weiterbildung und mind 1 Referenz mit Anwendung agile Methoden.
Was sind Beispiele für agile Methoden im Sinne des Programms?

Beispiele agiler Arbeitsmethoden und Prozessschritte:

  • Vorgehensmodell unternehmensWert:Mensch plus
  • Story Points
  • Prozessbegleiter*in INQA-Prozess Kulturwandel
  • Objectives and Key Results
  • Scrum
  • Epic
  • Task Board
  • Crystal Clear
  • Use Cases
  • Persona
  • Lean Startup
  • Scaled Agile
  • Daily-Standup-Meetings
  • Kanban
  • Work-In-Progress-Limits (WIP-Limits)
  • Desgin Thinking
  • Burn-Down-Charts
  • User Stories
  • Obeya
  • Business Model Canvas
  • Timeboxing      
  • Dev-Ops
  • Planning Poker
  • SAFe
  • Story Mapping
  • Spotify Modell
  • Geschäftswert
  • Definition of Done
  • Osmotische Kommunikation
  • Earned Value
Was ist mit Weiterbildung oder Zusatzausbildung gemeint?

Es werden Weiterbildungen oder Zusatzausbildungen erwartet, in deren Curriculum mindestens 1 agile Methode und deren Umsetzung im Vordergrund steht. Dabei zählt die Zeit, die sich explizit auf die agilen Methoden bezieht. Voraussetzung ist, dass für die Prüfer*innen klar erkennbar ist, dass agile Methoden Hauptbestandteil der Weiterbildung waren bzw. der Schwerpunkt der Ausbildung auf der Vermittlung und Anwendung agiler Methoden lag. Weitere Inhalte der Weiterbildung werden nicht anerkannt.

Was ist mit Zeugnis (Fach-)Hochschule gemeint?

Im Rahmen des Studienplans können agile Methoden Teil des Curriculums sein. Dabei reicht es nicht aus, dass die agilen Methoden Teil einer Vorlesung sind (BWL). Voraussetzung ist, dass für die Prüfer*innen klar erkennbar ist, dass agile Methoden einen großen Platz in der Veranstaltung eingenommen haben (Seminar oder Studienarbeit) und idealerweise auch angewendet wurden (Gruppenarbeit), um die Veranstaltung zur Gänze anzuerkennen.

Was ist mit Berufsausbildung gemeint?

Im Rahmen der Berufsausbildung können agile Methoden Teil des Ausbildungsplans sein. Voraussetzung ist, dass für die Prüfer*innen klar erkennbar ist, dass agile Methoden einen großen Platz in der Lehreinheit eingenommen haben.

In welcher Form sind die Nachweise zu erbringen?

Der Coach ist verpflichtet, den Prüfer*innen möglichst genau die Relevanz des Nachweises darzulegen. Einfache Zertifikate sind nicht ausreichend, wenn die Inhalte darauf nicht beschrieben sind. In diesem Fall sind weitere Informationen anzuhängen, die Aufschluss über die Inhalte, Dauer und Verteilung der Zeit auf die Inhalte geben (z. B. Curriculum). Unterschriebene Auskünfte von Bildungsdienstleister*innen über die Art, Inhalte und Dauer von Ausbildungseinheiten werden akzeptiert und stichprobenartig geprüft.

Gibt es eine Mindestanzahl an Stunden an theoretischer Ausbildung, die zum Nachweis der Kompetenz nötig ist?

Ja, es wird erwartet, dass mindestens 6 Stunden an theoretischer Aus- oder Weiterbildung nachgewiesen werden.

Reicht die praktische Anwendung und Beratung zu agilen Methoden als Nachweis aus?

Nein, neben der Referenz einer praktischen Anwendung bedarf es eines Nachweises an theoretischen Kenntnissen.

Wie ist die Referenz zur praktischen Anwendung agiler Methoden nachzuweisen?

Die Referenz zur praktischen Anwendung agiler Methoden muss sich auf ein betriebliches Beratungsprojekt beziehen. Dazu müssen folgende Angaben gemacht werden: Kontakt Unternehmen, Umfang/Zeitraum, Ziel, Kerninhalte, Vorgehen/Methoden, Ergebnisse, beteiligte Personengruppen. Allein die Anwendung agiler Methoden in der beruflichen Tätigkeit, z. B. als Trainer*in, ist nicht ausreichend.

Gibt es eine zeitliche Begrenzung für den Nachweis der theoretischen und praktischen Erfahrungen und Kompetenzen?

Ja, die Referenz zur Anwendung agiler Methoden darf maximal 5 Jahre zurückliegen, für theoretische Nachweise gibt es keine Begrenzung. Weiterhin werden keine Nachweise akzeptiert, die nach Abschluss der Bewerbungsfrist am 2. Juni 2023 erbracht werden.

Aus meinem Lehrplan/Curriculum/Veranstaltungsplan sind die zeitlichen Umfänge und Anteile nicht erkennbar, die Nachfrage beim Ursprungsort bleibt erfolglos. Kann ich trotzdem meinen Nachweis einreichen?

Ja, solange ein Bezug zum Thema agile Methoden glaubhaft nachgewiesen werden kann, können 2 Stunden pauschal anerkannt werden.

Ich bin langjährige*r uWM-plus-Berater*in mit vielen Beratungen. Kann ich direkt autorisiert werden?

Nein, eine direkte Autorisierung kann für uWM-plus-Berater*innen nicht erfolgen. Sie können aber die uWM-plus-Schulung und Referenzen als uWM-plus-Berater*in als Nachweise einbringen.

Ich bin Prozessbegleiter*in im INQA-Prozess Kulturwandel. Kann ich direkt autorisiert werden?

Nein, eine direkte Autorisierung kann für Prozessbegleiter*innen INQA-Prozess Kulturwandel nicht erfolgen. Sie können aber die Schulung und Referenzen als Prozessbegleiter*in INQA-Prozess Kulturwandel als Nachweise einbringen.

Beispiele:
  • uWM-plus-Schulung (6 Stunden) = Anforderung erfüllt
  • BWL Vertiefung Studium = 2 Stunden anerkannt
  • Projektmanagementkurs, kein Curriculum = 2 Stunden anerkannt
  • Seminar agile Lernmethoden im Studium Pädagogik 14 Stunden = Anforderung erfüllt
  • Tagesseminar agile Methoden (8 Zeitstunden) = Anforderung erfüllt

Autorisierungsprozess – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Registrierung
  • Registrierung auf INQA.de
Schritt 2 – Kompetenzprofil
  • Ausfüllen des Online-Formulars und Upload entsprechender Nachweise
  • Überprüfung der eingereichten Unterlagen durch das Zentrum INQA-Coaching (ZIC)
  • Bei unvollständigem Kompetenzprofil: Nachforderung
  • Bei vollständigem Kompetenzprofil: Freischaltung für das Lernportal
Schritt 3 – Lernportal
  • Flexible Teilnahme an Online-Lernmodulen zu den Rahmen- und Förderbedingungen von INQA-Coaching (Umfang ca. 4 Stunden)
  • Absolvierung einer Online-Prüfung zum INQA-Coach
Schritt 4 – Autorisierung
  • Bei bestandenem Test: Autorisierung und Veröffentlichung im INQA-Coaching-Pool auf INQA.de
  • Benachrichtigung sowie Bereitstellung weiterer Unterlagen (Autorisierungsurkunde, Handbuch INQA-Coaching u. a.)
Schritt 5 – Re-Autorisierung

Die Bedingungen für die Re-Autorisierung für INQA-Coaches befinden sich noch in der Abstimmung und werden zum gegebenen Zeitpunkt auf INQA.de veröffentlicht. Zum Erhalt der Autorisierung muss mindestens:

  • einmal jährlich an einem Angebot zum Erfahrungsaustausch der INQA-Coaches (regionaler Workshop und/oder ein bundesweites Online-Netzwerktreffen) sowie
  • an mindestens einer weiteren Veranstaltung im Rahmen des Programms INQA-Coaching oder der Initiative Neue Qualität der Arbeit teilgenommen werden.
  • Darüber hinaus ist mindestens ein Beratungsfall in INQA-Coaching nachzuweisen.

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