Unternehmen, Verwaltungen, wissenschaftliche Institutionen sowie Projektverbünde, die Konzepte zur modellhaften Erprobung neuer Arbeitsansätze umsetzen wollen, können im Rahmen der aktuellen Förderrichtlinie „INQA-Experimentierräume“ finanziell unterstützt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert partizipativ gestaltete Projekte, die innovative Antworten auf den technologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wandel der Arbeitswelt hervorbringen. Das können neue Technologien, Dienstleistungen genauso wie Geschäftsmodelle sein. Die gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen und ihren Interessenvertretungen zu entwickelnden betrieblichen Lösungen sollen beispielhaften Charakter haben, zu weiteren Innovationen beitragen und den Wissenstransfer in andere Organisationen und Bereiche ermöglichen.
Aktueller Förderschwerpunkt: Organisationale Resilienz in Zeiten des beschleunigten Wandels
Von Klimakrise, COVID-19-Pandemie und Krieg gegen die Ukraine bis zu digitaler Transformation, demografischem Umbruch und globalem Wettbewerb: Die Zeichen stehen auf tiefgreifenden Wandel. Für Unternehmen und Verwaltungen sind damit vielfältige Herausforderungen verbunden. Sie müssen den Umbau zum nachhaltigen Wirtschaften stemmen, Prozesse und Produkte digitalisieren, zunehmend diverse Belegschaften organisieren, den Fachkräftenachwuchs sichern und zugleich die Beschäftigten arbeitsfähig, gesund und motiviert halten. All das verlangt von Betrieben vor allem eins: organisationale Resilienz. Gemeint ist die Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit angesichts von anhaltendem Wandel und wiederkehrenden Krisen. Im ersten Förderaufruf der neuen Förderrichtlinie für die INQA-Experimentierräume stellt das BMAS daher bis zu 600.000 Euro pro Projekt mit dem Förderschwerpunkt „Organisationale Resilienz (durch gut gestaltete Arbeitsbedingungen) in Zeiten des beschleunigten Wandels“ bereit. Die geförderte Projektlaufzeit beträgt maximal zwei Jahre.
Diese Kriterien müssen INQA-Experimentierräume erfüllen
Unter welchen Bedingungen interessierte Organisationen Zuwendungen erhalten können, ist in der aktuellen Förderrichtlinie „Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume“ (2022–2025) geregelt sowie im ersten Förderaufruf (PDF, 290 KB) konkretisiert. Die Experimentierräume müssen demnach folgende Kriterien erfüllen:
Die Experimentierräume im ersten Förderaufruf müssen sich mit Fragestellungen der organisationalen Resilienz in Zeiten des Wandels beschäftigen und dabei in einem der vier INQA-Themenfelder angesiedelt sein: Führung, Vielfalt, Gesundheit oder Kompetenzentwicklung.
Die Experimentierräume sollen hochgradige innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt entwickeln und erproben. Dabei sollen technologische und wirtschaftliche Neuerungen mit sozialen Innovationen verknüpft werden.
Die Experimentierräume sollen nicht nur inspirieren, sondern echte Veränderungen anstoßen. Das Transferpotenzial sowie die Kommunikation der Projekterfahrungen und -ergebnisse spielen daher zentrale Rollen. Um eine noch größere betriebliche Reichweite sicherzustellen, werden Experimentierräume von Projektverbünden und Netzwerken besonders begrüßt.
Insgesamt 28 betriebliche Experimentierräume hat das BMAS seit dem Jahr 2017 gefördert. Die bisherigen Förderschwerpunkte lagen dabei auf dem Wandel der Arbeitswelt durch die Digitalisierung sowie der Einführung menschenzentrierter Künstlicher Intelligenz in Betrieben.