Ausgewählte Betriebe, die ihre Konzepte zur modellhaften Erprobung neuer Arbeitsansätze beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingereicht haben, werden durch INQA finanziell unterstützt. Solche INQA-Experimentierräume werden insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert, aber auch in Verwaltungen und wissenschaftlichen Institutionen. Gefördert wurden und werden Projekte, die innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt im Interesse der Unternehmen und Beschäftigten entwickeln und erproben, unter Beteiligung der Mitarbeiter*innen und ihrer Interessenvertretungen stattfinden und wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.
Eine Reihe von Förderkriterien sichern die Qualität der INQA-Experimentierräume
Unter welchen Bedingungen Betriebe finanzielle Zuschüsse für ihre Experimentierräume erhalten haben und bis zum Ende der Förderlaufzeit erhalten können, ist im Detail in der Förderrichtlinie „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geregelt. Die Richtlinie wurde 2017 erstmalig aufgesetzt und 2019 um einen zusätzlichen Förderschwerpunkt im Hinblick auf die menschenzentrierte Einführung künstlicher Intelligenz (KI) im Betrieb erweitert. Alle INQA-Experimentierräume müssen demnach folgende Kriterien erfüllen:
Gefördert werden Experimentierräume, die hochgradig innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt entwickeln und erproben. Dabei sollen technologische und wirtschaftliche Neuerungen mit sozialen Innovationen verknüpft werden.
Dem sozialpartnerschaftlichen Ansatz kommt bei INQA eine wichtige Bedeutung zu. INQA-Experimentierräume müssen die Mitarbeiter*innen sowie ggf. den Betriebs- oder Personalrat einbinden. Das sichert Vertrauen, Transparenz und nachhaltige Lösungen für gute Arbeitsbedingungen.
Wissenschaftliche Einrichtungen (z. B. Institute, Hochschulen, Akademien) müssen die Experimentierräume begleiten und evaluieren. Das macht die Wirksamkeit neuer Ansätze messbar und die Erkenntnisse können verallgemeinert genutzt werden.
Die Experimentierräume müssen in einem der vier INQA-Themenfelder angesiedelt sein: 1. Führung, 2. Vielfalt, 3. Gesundheit, 4. Kompetenzentwicklung
Ein eigener Förderschwerpunkt richtet sich an Experimentierräume, die sich mit dem Einsatz von KI in Betrieben befassen. Das können z. B. KI-basierte Lernsysteme, digitale Assistenzsysteme zur Entlastung von Beschäftigten etwa in der Pflege oder auch agile Prozesslösungen sein.
Gefördert werden Betriebe jeder Größe, bevorzugt jedoch kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Auch Verwaltungen, Vereinigungen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen können bezuschusst werden.
28 INQA-Experimentierräume wurden gefördert
Insgesamt 28 Projekte, bis zu drei Jahre Laufzeit, mehrere hundert Akteur*innen bundesweit: Im Jahr 2018 nahmen die ersten 17 geförderten INQA-Experimentierräume ihre Arbeit auf. Die Förderung umfasste pro Projekt bis zu 1,5 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Spätestens Ende 2022 läuft die Förderung dieser Projekte aus. Die Förderung im Themenschwerpunkt künstliche Intelligenz umfasst bis zu drei Millionen Euro pro Projekt. Die ausgewählten 11 INQA-Experimentierräume KI nahmen im Jahr 2020 ihre Arbeit auf. Diese Projekte müssen spätestens Ende 2023 abgeschlossen sein.
Hier geht es zum neuen INQA-Experimentierraum Förderschwerpunkt „Organisationale Resilienz“.