Von der Abschaffung von Kinderarbeit, über den Schutz der Wasservorräte bis hin zur Stärkung des Arbeitsschutzes - es gibt ausreichend gute Gründe für eine Stärkung der Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten. Die Bundesregierung hat mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte ihre Ziele in Bezug auf die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt konkretisiert. Nach zwei Befragungsrunden an Unternehmen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusammen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen neuen Anlauf genommen, um ein Lieferketten-Gesetz im Bundestag voranzutreiben. Das übergeordnete Ziel ist klar: Arbeitsbedingungen und Sozialstandards für Menschen, die in den Lieferketten deutscher und europäischer Unternehmen arbeiten, müssen verbessert werden – ganz gleich, an welchem Ort der Welt sie ihren Lebensunterhalt verdienen.
Während die Erwartungen des Aktionsplans sich grundsätzlich an alle Unternehmen richten, betreffen die geplanten gesetzlichen Vorhaben explizit Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden. Jedoch sind auch KMU als Zulieferer und Abnehmer von Produkten Teil europäischer sowie globaler Lieferketten und somit für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement mitverantwortlich. Dass auch KMU im Bereich “Verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement” Standards setzen können, zeigen die nominierten Unternehmen des CSR-Preises der Bundesregierung.
Ob durch sozialökologische Standards, Lieferantenschulungen oder langfristige Geschäftsbeziehungen - nachhaltiges Lieferkettenmanagement kann als zentraler Bestandteil der eigenen Unternehmenskultur die Attraktivität des Unternehmens für Fachkräfte erhöhen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet mit einem Kennlern-Tool zum Nationalen Aktionsplan einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Aktionsplans und führt konkrete Umsetzungshilfen für Unternehmen auf, die ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen möchten.
Neuer Anstoß für ein Lieferketten-Gesetz erforderlich
In unserer neuen Folge der „INQA-Arbeitswoche“ ist Bundesminister Hubertus Heil daher zu Gast, um mit Moderatorin Anja Heyde über Lieferketten, die EU-Ratspräsidentschaft und aktuelle Herausforderungen zu sprechen. Welche Unternehmen würde ein mögliches Lieferkettengesetz betreffen – und was bedeutet das für KMU? Welche Hilfsangebote werden Betrieben zur Verfügung gestellt?
Über die Relevanz der geplanten gesetzlichen Regelungen für KMU unterstreicht Hubertus Heil im Podcast: „Mit diesem Gesetz wollen wir nicht den Handwerker um die Ecke überfordern. Die Vorstellung, dass jeder Handwerker wissen muss, wo sein Kupferkabel, dass er irgendwo verlegt, herkommt, das wäre unverhältnismäßig.“ Der Bundesminister macht deutlich, dass es bereits viele Unternehmen gebe, die sich für faire Bedingungen entlang der Zulieferkette engagieren. Diese seien in der Qualitätskontrolle von Produkten bereits sehr gut zu überblicken, das gleiche Level müsse jedoch auch in der Kontrolle von Menschenrechten und Arbeitsbedingungen erreicht werden: “Es geht um das Prinzip hinschauen und sich kümmern”, konstatiert Hubertus Heil.
Den Podcast mit Hubertus Heil können Sie ab dem 17. Juli um 12 Uhr auf der INQA-Website hören sowie auf Spotify, Apple Podcasts, Google Podcasts und Deezer.