Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten beschreibt, soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard Covid-19 vorgestellt. Dieser Standard formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.
Vermeidung von direktem Kontakt mit Kolleg*innen und Einhaltung zusätzlicher Hygieneregeln
Der Arbeitsschutzstandard Covid-19 ergänzt bewährte Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes um Maßnahmen zum Infektionsschutz, die dynamisch an den Pandemieverlauf anzupassen sind. Zu diesen Maßnahmen gehört neben dem bekannten Sicherheitsabstand von derzeit mindestens 1,5 Metern zum Beispiel die Vermeidung von direktem Kontakt zu Kollegen*innen und die Einhaltung zusätzlicher Hygieneregeln. So können kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen den Infektionsschutz verbessern. Auch die Ausweitung von Angeboten zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und der besondere Schutz von Risikogruppen sind zu beachten. Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern.
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