Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind weltweit zu spüren. Besonders hart trifft es derzeit in Deutschland Solo-Selbständige und Kleinstunternehmer*innen, die meist wenig bis keine Rücklagen haben, auf die sie zurückgreifen können.
Finanzielle Soforthilfen nach Betriebsgröße
Nun hat die Bundesregierung einen finanziellen Rettungsschirm für diese Personengruppen beschlossen. Insgesamt 50 Milliarden Euro sollen bereitgestellt werden und kleine Firmen sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe aus allen Branchen über drei Monate mit direkten Zuschüssen zu Betriebskosten von bis zu 15.000 Euro versorgen, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern. Je nach Betriebsgröße umfassen die finanziellen Soforthilfen (steuerbare Zuschüsse): bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten und bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate für Unternehmen mit bis zu bis zu zehn Beschäftigten (jeweils Vollzeitäquivalente).
Niedrigere Zinssätze und vereinfachte Risikoprüfungen
Außerdem können ab sofort kleine und mittlere Unternehmen ein Sonderprogramm der KfW Bank in Anspruch nehmen und finanzielle Unterstützung beantragen, die durch die Corona-Krise nötig geworden ist. Die Kreditbedingungen wurden durch niedrigere Zinssätze und vereinfachte Risikoprüfungen verbessert, um gerade den KMU kurzfristig Liquidität zu ermöglichen. Antragsfähig sind alle Unternehmen, die bis zum 31.12.2019 keine finanziellen Schwierigkeiten aufgewiesen haben. Die Anträge können ab sofort über die jeweilige Hausbank gestellt werden.
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