Der Koalitionsausschuss hat am 25. August beschlossen, die Möglichkeit für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres 2021 zu verlängern. Betroffene sollen die Leistung bis Ende des nächsten Jahres für maximal 24 Monate beziehen können. Die verlängerte Bezugsdauer soll für alle Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben.
Weiterhin sollen die Sozialversicherungsbeiträge bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Bereits im April traten Erleichterungen zum Bezug des Kurzarbeitergeldes rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft. Die wichtigsten aktuellen Erleichterungen sind:
Ansprechpartner ist die Bundesagentur für Arbeit, dort können Anzeigen von Kurzarbeit jederzeit online erfolgen.
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