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  • Die IT- und Tech-Branche ist eine wesentliche Zukunftsbranche der Digitalisierung.
  • Doch trotz hohen Fachkräftebedarfs sind Frauen hier deutlich unterrepräsentiert – etwa aufgrund arbeitskultureller Aspekte und Stereotypen.
  • Der neue Programmzweig „Women in Tech“ der INQA-Beratung hilft KMU beim Aufbau einer ganzheitlich ausgerichteten Personalpolitik.
  • Gefördert wird die Beratung durch das BMAS-Programm unternehmensWert:Mensch.

Bei der Digitalisierung spielen Unternehmen der IT- und Tech-Branche eine Schlüsselrolle. Und klar ist längst: Die Branche wird weiter wachsen und aussichtsreiche Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Doch obwohl sie den digitalen Wandel maßgeblich gestaltet, sind Frauen hier deutlich unterrepräsentiert und ihre Arbeitsverhältnisse weniger stabil. Dies hängt häufig mit arbeitskulturellen Aspekten, stereotypen Vorstellungen und damit verbundenen Barrieren im Beruf zusammen. Genau hier setzt „Women in Tech“ an, der neue Programmzweig der INQA-Beratung unternehmensWert:Mensch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Beratungsprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Wandel der Arbeit und der Entwicklung passgenauer betrieblicher Lösungen.

Women in Tech“ hat zum Ziel, Frauen den Zugang zur IT-Branche zu erleichtern und sie langfristig im Beruf zu halten. Im Programmzweig werden daher KMU konkret darin beraten, wie sie mehr Gleichstellung gewährleisten und ihr Personalmanagement ganzheitlicher und zudem diversitätsorientierter aufstellen können. Das beinhaltet auch LSBTI*-Personen (lesbisch, schwul, bisexuell, trans* und inter*). Ziel ist die Etablierung einer entsprechenden Unternehmenskultur – im Rahmen eines gemeinsamen Prozesses mit der Belegschaft. Die Beratung ist ab sofort verfügbar.

Kostenlose Erstberatung nutzen

Das Programm richtet sich an KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Jahresumsatz. 80 Prozent der Beratungskosten werden übernommen. Gefördert werden maximal 15 Beratungstage. Das Programm kann nur einmal genutzt werden. Der Beratungsprozess darf neun Monate nicht überschreiten und sollte drei Monate nicht unterschreiten. Interessierte Unternehmen können die kostenlose Erstberatung in einer der bundesweit verfügbaren Erstberatungsstellen in Anspruch nehmen. Dort wird die Förderfähigkeit geprüft und der Beratungsscheck ausgestellt.

Die Europäische Union fördert in Deutschland zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Programme und Projekte als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie, finanziert aus der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) im Rahmen von NextGenerationEU.

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