Diversity 2 Minuten Lesezeit IN­QA-Kurz­check: Ge­flüch­te­te im Be­trieb in­te­grie­ren Startseite Themen Diversity

Sie möchten Geflüchtete beschäftigen oder tun dies bereits?

Unser Kurzcheck hilft Ihnen, die Beschäftigung von Geflüchteten vorzubereiten und zu gestalten. Von der Gewinnung über das Ankommen im Unternehmen bis zur langfristigen Bindung der neuen Mitarbeitenden: Nutzen Sie unsere Checkliste, um zielgerichtet vorzugehen, und wählen Sie aus, welche Maßnahmen für Ihren Betrieb oder Ihre Organisation passen.

Hinweis: Dieses Dokument kann nicht alle Aspekte im Detail abbilden und ersetzt keine rechtliche Beratung. In der digitalen Variante finden Sie die im Kurzcheck enthaltenen Verlinkungen. Stand: November 2025.

Phase 1 – Gewinnung: Mitarbeitende finden Breite Auswahl an Beratungs- und Vermittlungsangeboten nutzen

Um passende Mitarbeitende zu finden, können Sie sich als Unternehmen oder Organisation über Beratungs-­ und Vermittlungsangebote informieren, dazu zählen beispielsweise

Erkundigen Sie sich bei Unternehmen in der Nähe, die in einer ähnlichen Situation sind und deren Erfahrungen weiterhelfen können. Hierbei können auch Unternehmensnetzwerke helfen.

Über den Aufenthaltsstatus und die Arbeitserlaubnis informieren
  • Sobald Sie potenzielle Mitarbeitende gefunden haben, informieren Sie sich über den Aufenthaltsstatus und die Arbeitserlaubnis. Hierbei hilft z. B. die Übersicht der Bundesagentur für Arbeit, der DIHK­-Leitfaden „Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung“ sowie die BDA/Gesamtmetall­-Broschüre „Arbeiten in Deutschland“.
  • Anerkannte Geflüchtete erhalten von ihrer Ausländerbehörde i. d. R. zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für mind. ein Jahr (meistens drei Jahre), die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt und anschließend verlängert werden kann. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis (d. h. deren Antrag auf Asyl positiv entschieden wurde) dürfen grundsätzlich jede Erwerbstätigkeit aufnehmen.
  • Sich noch im Asylverfahren befindende Personen sowie geduldete Personen können nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde (muss beantragt werden) und grundsätzlich erst nach drei Monaten Aufenthalt beschäftigt werden. Besondere Regeln (längere oder dauerhafte Arbeitsverbote) gelten insbesondere für Personen, die noch in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen sowie für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten. Die obenstehenden Übersichten geben hierzu weitere Orientierung. Wenn erforderlich, holen Sie eine notwendige Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde ein.

Hinweis: Sobald bei Geflüchteten aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung vorliegt, haben sie sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Aktuell können die Aufenthaltstitel für Personen aus der Ukraine bis März 2027 gültig sein.

Bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen helfen
  • Informieren Sie sich über die Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Dazu zählt insbesondere die Frage, ob es sich um einen reglementierten oder nicht reglementierten Beruf handelt.
  • Um in reglementierten Berufen zu arbeiten, ist eine Anerkennung verpflichtend (z. B. in Gesundheitsberufen, in Ingenieurberufen und in pädagogischen Berufen). Für konkrete Informationen siehe auch: Anerkennungs-Finder sowie Profi-Filter des Informationsportals „Anerkennung in Deutschland“.
  • In nicht reglementierten Berufen ist keine Anerkennung erforderlich, um Geflüchtete einzustellen. Sie kann aber sinnvoll sein, um eine den Qualifikationen entsprechende Beschäftigung und Entlohnung sowie die berufliche Weiterentwicklung zu fördern. Zu den Vorteilen der Berufsanerkennung informiert auch das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“.
  • Nutzen Sie die kostenlose Anerkennungsberatung der für den jeweiligen Beruf örtlichen zuständigen Stellen bzw. des ESF Plus­-Förderprogramms „IQ – Integration durch Qualifizierung“.
  • Begleiten Sie neue Mitarbeitende im Anerkennungsprozess. Helfen Sie auf Wunsch beim Ausfüllen von Formularen, beim Zusammenstellen von Unterlagen und stehen Sie für Fragen zur Verfügung. Siehe auch: Anerkennungsverfahren im Überblick von „Make it in Germany“.

Tipp: Anfallende Kosten für Beglaubigungen und Übersetzungen von Dokumenten und Zeugnissen können über das Vermittlungsbudget der Bundesagentur für Arbeit nach § 44 SGB III oder den Anerkennungszuschuss übernommen werden.

Das passende Beschäftigungsmodell wählen
  • Ob Praktikum, Ausbildung oder Anstellung: Seien Sie nach Möglichkeit flexibel und zeigen Sie sich offen für verschiedene Beschäftigungsmodelle. Wichtig ist es, gute Rahmenbedingungen für das jeweilige Modell zu gestalten.
  • Ermöglichen Sie Schnuppertage oder Praktika. So finden beide Seiten heraus, ob sie zusammenpassen und was für den erfolgreichen Einstieg noch nötig ist, etwa hinsichtlich der fachlichen Eignung und etwaiger Sprachbarrieren.
  • Für Geflüchtete, die z. B. ihre Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder berufsbegleitend einen Sprachkurs besuchen, können Sie Teilzeitbeschäftigung sowie flexible Arbeitszeiten und orte prüfen.
  • Ausbildungsbetriebe: Bilden Sie auch Geflüchtete aus. Haben diese noch Unterstützungsbedarf, bevor sie eine Ausbildung aufnehmen können? Nutzen Sie als Lehrbetrieb Angebote im Rahmen der Beruflichen Orientierung für Zugewanderte (BOF) oder der Einstiegsqualifizierung (EQ).
  • Weitere Unterstützungsmöglichkeiten sowie Qualifizierungsfördermöglichkeiten finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

 

Phase 2 – Ankommen im Betrieb: Mitarbeitende integrieren Die Belegschaft eng einbinden und feste Ansprechperson benennen
  • Binden Sie Ihre Mitarbeitenden ein und informieren Sie sie recht zeitig über die neu besetzte(n) Stelle(n).
  • Schaffen Sie Möglichkeiten zum gegenseitigen Kennenlernen und über legen Sie, welchen Beitrag Sie für einen gelungenen Start leisten können.
  • Benennen Sie eine Kollegin/einen Kollegen als feste Ansprechperson für die oder den neuen Mitarbeitenden. Im besten Fall ist diese Person berufserfahren und interkulturell geschult. Die Ansprechperson kann sowohl bei fachlichen Fragen als auch bei außerberuflichen Angelegenheiten unterstützen. Stellen Sie nach Möglichkeit ausreichend Arbeitszeit für die Ansprechperson bereit.
Durch Onboarding für einen guten Start in den neuen Job sorgen
  • Überreichen Sie z. B. ein Willkommenspaket oder eine Willkommensmappe. In dieser können Informationen zum Unternehmen (z. B. Ansprechpersonen, Betriebsvereinbarungen z. B. zum Arbeitsschutz, Organigramm, Teamübersicht) sowie zum Leben in Deutschland (z. B. Krankenversicherung, Kultur und Freizeit, Wohnungssuche, Kinderbetreuung, ÖPNV, Banken und Versicherungen) enthalten sein. Achten Sie darauf, dass die Inhalte leicht verständlich sind.
  • Nehmen Sie sich am ersten Arbeitstag ausreichend Zeit. Stellen Sie dem/ der neuen Mitarbeitenden das Team vor und führen Sie durch den Betrieb.
  • In den ersten ein bis zwei Wochen am neuen Arbeitsplatz ist es sinnvoll, ein Onboarding-Gespräch durchzuführen. Klären Sie darin die gegenseitigen Erwartungen und Ziele.
  • Diese und weitere Maßnahmen finden Sie auf der Kurzcheck Onboarding ausländischer Fachkräfte (PDF, 204 KB).
Beim Deutschlernen unterstützen
  • Deutschkenntnisse helfen geflüchteten Mitarbeitenden dabei, sowohl im Betrieb als auch in Deutschland Fuß zu fassen. Motivieren Sie deshalb alle Mitarbeitenden im Betrieb, mit der neuen Kollegin/dem neuen Kollegen in einer für sie verständlichen Art Deutsch zu sprechen und sie bei Verständnisproblemen zu unterstützen.
  • Ermöglichen Sie wenn nötig den Besuch eines berufsbegleitenden Sprachkurses, etwa einen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Berufssprachkurs.
  • Um die neue Mitarbeiterin/den neuen Mitarbeiter beim Spracherwerb zu unterstützen, können Sie gemeinsam ein für beide Seiten passendes Kursangebot suchen. Ermöglichen Sie beispielsweise den Kursbesuch innerhalb regulärer Arbeitszeiten und/oder beteiligen Sie sich finanziell an eventuellen Kostenbeiträgen Ihrer Beschäftigten.
  • Wichtiges Vokabular, das in Ihrem Betrieb regelmäßig genutzt wird, können Sie übersetzen, z. B. durch Mitarbeitende mit entsprechenden Sprachkenntnissen oder Übersetzungstools. Achten Sie dabei auch auf die Erläuterung von Abkürzungen, die in Ihrem Arbeitsalltag geläufig sind. Fotos von Werkzeugen und Material ergänzen beispielsweise ein solches Glossar. Ein Sprachflyer kann hilfreich sein.
  • Es gibt zahlreiche kostenfreie Deutsch-­Lernangebote, z. B. die Ankommen-App des BAMF, das Lernportal der Volkshochschulen sowie die Online-­Angebote des Goethe-Instituts oder die Empfehlungen der Deutschen Welle.

 

Phase 3 – Arbeiten im Betrieb: Mitarbeitende langfristig binden Potenziale durch Weiterbildung und Qualifizierung nutzen
  • Behalten Sie die berufliche Weiterentwicklung Ihrer neuen Mitarbeiten den im Blick. Besprechen Sie Wünsche und Bedarfe für passende Weiterbildungen und Qualifizierungen.
  • Informieren Sie sich auf dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung („mein NOW“) über passende Weiterbildungsangebote, Tests zur beruflichen Orientierung sowie Beratungs- und Fördermöglichkeiten. Zudem können Sie sich auf den Seiten für Unternehmen über Branchentrends, Berufsbilder und benötigte Kompetenzen informieren.
  • Nehmen Sie bei Bedarf weitere Beratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch. Kontaktieren Sie dazu den Arbeitgeber-Service.
Offene Unternehmenskultur leben und sich weiterbilden
  • Vielfalt in der Belegschaft ist ein Gewinn für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten: Sie erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber, ermöglicht mehr Kreativität und Innovationskraft sowie vielfältigere Meinungen und Perspektiven.
  • Kommunizieren Sie regelmäßig Ihre Unternehmenswerte wie Offenheit und Toleranz und verankern Sie diese in Ihrer Belegschaft, z. B. durch gemischte Teams, in denen Beschäftigte mit und ohne Fluchterfahrung zusammenarbeiten.
  • Sensibilisieren Sie die Belegschaft für interkulturelle Zusammenarbeit und bieten Sie – soweit möglich – entsprechende Schulungen an. Das können Diversity-Trainings genauso wie Antirassismus-Workshops sein.
  • Lernen Sie die Kultur und Traditionen der geflüchteten Person kennen und bemühen Sie sich um gegenseitiges Verständnis. Hierfür können Sie z. B. Themenabende zum kulturellen Austausch durchführen, unterschiedliche Essgewohnheiten beim Mittag berücksichtigen oder Feiertage gemeinsam begehen.
Gegen Diskriminierung positionieren und Konflikte lösen
Ein gutes Betriebsklima stärken
  • Führen Sie regelmäßig Teambuilding-­Maßnahmen durch, z. B. Veranstaltungen und Betriebsfeiern, bei denen sich auch die geflüchtete Person einbringen kann.
  • Holen Sie regelmäßig Feedback ein und geben Sie Raum für Reflexion. Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Betrieb?

Diversity
Feedback-Modul War dieser Beitrag für Sie hilfreich?

Herzlichen Dank! Gerne können Sie uns auch kontaktieren unter feedback@inqa.de!

Schön, dass Sie den Text hilfreich finden. Was genau hat gestimmt? Bitte wählen Sie mindestens eine Antwort aus. Mehrfachnennungen sind möglich. Durch den Text verstehe ich das Thema besser. Dieser Artikel hat einen Mehrwert für meine tägliche Arbeit. Der Text liefert mir neue Anregungen, die ich in meinem Arbeitsbereich umsetzen kann. Es tut uns leid, dass dieser Artikel für Sie nicht hilfreich ist. Woran liegt das? Bitte wählen Sie mindestens eine Antwort aus. Mehrfachnennungen sind möglich. Ich habe andere Inhalte erwartet. Der Text ist schwer verständlich geschrieben. Der Text enthält keine neuen Erkenntnisse für mich. Der Text liefert mir keine neuen Anregungen, die ich in meinem Arbeitsbereich umsetzen kann. Bitte wählen Sie Ihre Rolle aus. Es ist nur eine Antwort möglich. Vertreter*in eines kleinen Unternehmens (bis 9 Beschäftigte) Vertreter*in eines mittleren Unternehmens (10 bis 250 Beschäftigte) Vertreter*in eines großen Unternehmens (ab 250 Beschäftigte) Vertreter*in einer Verwaltung Unternehmensberater*in Berater*in einer Institution (zum Beispiel BA, IHK, HWK) Vertreter*in eines Verbandes oder einer Gewerkschaft Sonstige Möchten Sie uns noch individuell etwas zu diesem Artikel mitteilen? Helfen Sie uns, INQA mit ihrem Feedback zu verbessern!  Es ist noch nicht alles gesagt? Sie möchten sich direkt mit uns austauschen und Ihre Praxiserfahrung über INQA teilen? Dann geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Die INQA-Redaktion wird sich zeitnah bei Ihnen melden. Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen. * Pflichtfeld Vielen Dank!
Mit Ihrem Feedback helfen Sie uns, INQA.de besser zu machen.

Jetzt unseren INQA-Newsletter abonnieren und keine Neuigkeiten aus der betrieblichen Praxis verpassen: Zur Anmeldung

Das könnte Sie auch interessieren
Diversity „Ge­flüch­te­te möch­ten ein nor­ma­ler Teil des Teams sein.“

Von recht­li­chen Fra­gen bis Will­kom­mens­kul­tur. Im In­ter­view mit ei­ner Pro­jekt­lei­te­rin aus der Pra­xis er­fah­ren Sie, wor­auf es beim Ein­stel­lungs­pro­zess und der Zu­sam­men­ar­beit mit Ge­flü­che­te­ten an­kommt.

2 Minuten Lesezeit
Diversity Sie­ben Maß­nah­men zum er­folg­rei­chen On­boar­ding aus­län­di­scher Fach­kräf­te

Ein pro­fes­sio­nel­les On­boar­ding sorgt da­für, dass der Jo­bein­stieg aus­län­di­scher Fach­kräf­te ge­lingt. IN­QA zeigt Ih­nen die wich­tigs­ten Schrit­te und hilft mit ei­ner Check­lis­te.

3 Minuten Lesezeit
Diversity In­te­gra­ti­on ge­lingt am Ar­beits­platz

Die Schnei­de­rei Stitch by Stitch zeigt, wie In­te­gra­ti­on durch Ar­beit ge­lin­gen kann. Die Ge­schäfts­füh­re­rin Ni­co­le von Al­vens­le­ben gibt Tipps, wie Ge­flüch­te­te gut im Be­trieb an­kom­men.

3 Minuten Lesezeit
Jetzt für den Newsletter anmelden

Tra­gen Sie sich ein in den IN­QA-Ver­tei­ler und ma­chen Sie mit uns Ar­beit bes­ser!

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung. Über einen Link im INQA-Newsletter können Sie sich jederzeit abmelden.