Sie möchten Geflüchtete beschäftigen oder tun dies bereits?
Unser Kurzcheck hilft Ihnen, die Beschäftigung von Geflüchteten vorzubereiten und zu gestalten. Von der Gewinnung über das Ankommen im Unternehmen bis zur langfristigen Bindung der neuen Mitarbeitenden: Nutzen Sie unsere Checkliste, um zielgerichtet vorzugehen, und wählen Sie aus, welche Maßnahmen für Ihren Betrieb oder Ihre Organisation passen.
Hinweis: Dieses Dokument kann nicht alle Aspekte im Detail abbilden und ersetzt keine rechtliche Beratung. In der digitalen Variante finden Sie die im Kurzcheck enthaltenen Verlinkungen. Stand: November 2025.
Um passende Mitarbeitende zu finden, können Sie sich als Unternehmen oder Organisation über Beratungs- und Vermittlungsangebote informieren, dazu zählen beispielsweise
- der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter der gebührenfreien Service-Rufnummer 0800 4 5555 20,
- die Online-Angebote im Bereich Vermittlung der BA,
- die Bewerbersuche im Portal der BA,
- die regionalen Jobcenter in Ihrer Nähe,
- die regionalen Welcome Center bzw. Willkommenszentren,
- die örtlichen Kammern (Handwerks-, Landwirtschafts-, Industrie- und Handelskammern) sowie Innungen
- spezialisierte Vereine und Initiativen, z. B. das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge oder die Themenseite „Integration von Geflüchteten“ der DIHK,
- das ESF Plus-Förderprogramm „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“,
- das Programm Willkommenslotsen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Erkundigen Sie sich bei Unternehmen in der Nähe, die in einer ähnlichen Situation sind und deren Erfahrungen weiterhelfen können. Hierbei können auch Unternehmensnetzwerke helfen.
- Sobald Sie potenzielle Mitarbeitende gefunden haben, informieren Sie sich über den Aufenthaltsstatus und die Arbeitserlaubnis. Hierbei hilft z. B. die Übersicht der Bundesagentur für Arbeit, der DIHK-Leitfaden „Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung“ sowie die BDA/Gesamtmetall-Broschüre „Arbeiten in Deutschland“.
- Anerkannte Geflüchtete erhalten von ihrer Ausländerbehörde i. d. R. zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für mind. ein Jahr (meistens drei Jahre), die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt und anschließend verlängert werden kann. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis (d. h. deren Antrag auf Asyl positiv entschieden wurde) dürfen grundsätzlich jede Erwerbstätigkeit aufnehmen.
- Sich noch im Asylverfahren befindende Personen sowie geduldete Personen können nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde (muss beantragt werden) und grundsätzlich erst nach drei Monaten Aufenthalt beschäftigt werden. Besondere Regeln (längere oder dauerhafte Arbeitsverbote) gelten insbesondere für Personen, die noch in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen sowie für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten. Die obenstehenden Übersichten geben hierzu weitere Orientierung. Wenn erforderlich, holen Sie eine notwendige Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde ein.
Hinweis: Sobald bei Geflüchteten aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung vorliegt, haben sie sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Aktuell können die Aufenthaltstitel für Personen aus der Ukraine bis März 2027 gültig sein.
- Informieren Sie sich über die Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Dazu zählt insbesondere die Frage, ob es sich um einen reglementierten oder nicht reglementierten Beruf handelt.
- Um in reglementierten Berufen zu arbeiten, ist eine Anerkennung verpflichtend (z. B. in Gesundheitsberufen, in Ingenieurberufen und in pädagogischen Berufen). Für konkrete Informationen siehe auch: Anerkennungs-Finder sowie Profi-Filter des Informationsportals „Anerkennung in Deutschland“.
- In nicht reglementierten Berufen ist keine Anerkennung erforderlich, um Geflüchtete einzustellen. Sie kann aber sinnvoll sein, um eine den Qualifikationen entsprechende Beschäftigung und Entlohnung sowie die berufliche Weiterentwicklung zu fördern. Zu den Vorteilen der Berufsanerkennung informiert auch das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“.
- Nutzen Sie die kostenlose Anerkennungsberatung der für den jeweiligen Beruf örtlichen zuständigen Stellen bzw. des ESF Plus-Förderprogramms „IQ – Integration durch Qualifizierung“.
- Begleiten Sie neue Mitarbeitende im Anerkennungsprozess. Helfen Sie auf Wunsch beim Ausfüllen von Formularen, beim Zusammenstellen von Unterlagen und stehen Sie für Fragen zur Verfügung. Siehe auch: Anerkennungsverfahren im Überblick von „Make it in Germany“.
Tipp: Anfallende Kosten für Beglaubigungen und Übersetzungen von Dokumenten und Zeugnissen können über das Vermittlungsbudget der Bundesagentur für Arbeit nach § 44 SGB III oder den Anerkennungszuschuss übernommen werden.
- Ob Praktikum, Ausbildung oder Anstellung: Seien Sie nach Möglichkeit flexibel und zeigen Sie sich offen für verschiedene Beschäftigungsmodelle. Wichtig ist es, gute Rahmenbedingungen für das jeweilige Modell zu gestalten.
- Ermöglichen Sie Schnuppertage oder Praktika. So finden beide Seiten heraus, ob sie zusammenpassen und was für den erfolgreichen Einstieg noch nötig ist, etwa hinsichtlich der fachlichen Eignung und etwaiger Sprachbarrieren.
- Für Geflüchtete, die z. B. ihre Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder berufsbegleitend einen Sprachkurs besuchen, können Sie Teilzeitbeschäftigung sowie flexible Arbeitszeiten und orte prüfen.
- Ausbildungsbetriebe: Bilden Sie auch Geflüchtete aus. Haben diese noch Unterstützungsbedarf, bevor sie eine Ausbildung aufnehmen können? Nutzen Sie als Lehrbetrieb Angebote im Rahmen der Beruflichen Orientierung für Zugewanderte (BOF) oder der Einstiegsqualifizierung (EQ).
- Weitere Unterstützungsmöglichkeiten sowie Qualifizierungsfördermöglichkeiten finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Binden Sie Ihre Mitarbeitenden ein und informieren Sie sie recht zeitig über die neu besetzte(n) Stelle(n).
- Schaffen Sie Möglichkeiten zum gegenseitigen Kennenlernen und über legen Sie, welchen Beitrag Sie für einen gelungenen Start leisten können.
- Benennen Sie eine Kollegin/einen Kollegen als feste Ansprechperson für die oder den neuen Mitarbeitenden. Im besten Fall ist diese Person berufserfahren und interkulturell geschult. Die Ansprechperson kann sowohl bei fachlichen Fragen als auch bei außerberuflichen Angelegenheiten unterstützen. Stellen Sie nach Möglichkeit ausreichend Arbeitszeit für die Ansprechperson bereit.
- Überreichen Sie z. B. ein Willkommenspaket oder eine Willkommensmappe. In dieser können Informationen zum Unternehmen (z. B. Ansprechpersonen, Betriebsvereinbarungen z. B. zum Arbeitsschutz, Organigramm, Teamübersicht) sowie zum Leben in Deutschland (z. B. Krankenversicherung, Kultur und Freizeit, Wohnungssuche, Kinderbetreuung, ÖPNV, Banken und Versicherungen) enthalten sein. Achten Sie darauf, dass die Inhalte leicht verständlich sind.
- Nehmen Sie sich am ersten Arbeitstag ausreichend Zeit. Stellen Sie dem/ der neuen Mitarbeitenden das Team vor und führen Sie durch den Betrieb.
- In den ersten ein bis zwei Wochen am neuen Arbeitsplatz ist es sinnvoll, ein Onboarding-Gespräch durchzuführen. Klären Sie darin die gegenseitigen Erwartungen und Ziele.
- Diese und weitere Maßnahmen finden Sie auf der Kurzcheck Onboarding ausländischer Fachkräfte (PDF, 204 KB).
- Deutschkenntnisse helfen geflüchteten Mitarbeitenden dabei, sowohl im Betrieb als auch in Deutschland Fuß zu fassen. Motivieren Sie deshalb alle Mitarbeitenden im Betrieb, mit der neuen Kollegin/dem neuen Kollegen in einer für sie verständlichen Art Deutsch zu sprechen und sie bei Verständnisproblemen zu unterstützen.
- Ermöglichen Sie wenn nötig den Besuch eines berufsbegleitenden Sprachkurses, etwa einen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Berufssprachkurs.
- Um die neue Mitarbeiterin/den neuen Mitarbeiter beim Spracherwerb zu unterstützen, können Sie gemeinsam ein für beide Seiten passendes Kursangebot suchen. Ermöglichen Sie beispielsweise den Kursbesuch innerhalb regulärer Arbeitszeiten und/oder beteiligen Sie sich finanziell an eventuellen Kostenbeiträgen Ihrer Beschäftigten.
- Wichtiges Vokabular, das in Ihrem Betrieb regelmäßig genutzt wird, können Sie übersetzen, z. B. durch Mitarbeitende mit entsprechenden Sprachkenntnissen oder Übersetzungstools. Achten Sie dabei auch auf die Erläuterung von Abkürzungen, die in Ihrem Arbeitsalltag geläufig sind. Fotos von Werkzeugen und Material ergänzen beispielsweise ein solches Glossar. Ein Sprachflyer kann hilfreich sein.
- Es gibt zahlreiche kostenfreie Deutsch-Lernangebote, z. B. die Ankommen-App des BAMF, das Lernportal der Volkshochschulen sowie die Online-Angebote des Goethe-Instituts oder die Empfehlungen der Deutschen Welle.
- Behalten Sie die berufliche Weiterentwicklung Ihrer neuen Mitarbeiten den im Blick. Besprechen Sie Wünsche und Bedarfe für passende Weiterbildungen und Qualifizierungen.
- Informieren Sie sich auf dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung („mein NOW“) über passende Weiterbildungsangebote, Tests zur beruflichen Orientierung sowie Beratungs- und Fördermöglichkeiten. Zudem können Sie sich auf den Seiten für Unternehmen über Branchentrends, Berufsbilder und benötigte Kompetenzen informieren.
- Nehmen Sie bei Bedarf weitere Beratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch. Kontaktieren Sie dazu den Arbeitgeber-Service.
- Vielfalt in der Belegschaft ist ein Gewinn für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten: Sie erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber, ermöglicht mehr Kreativität und Innovationskraft sowie vielfältigere Meinungen und Perspektiven.
- Kommunizieren Sie regelmäßig Ihre Unternehmenswerte wie Offenheit und Toleranz und verankern Sie diese in Ihrer Belegschaft, z. B. durch gemischte Teams, in denen Beschäftigte mit und ohne Fluchterfahrung zusammenarbeiten.
- Sensibilisieren Sie die Belegschaft für interkulturelle Zusammenarbeit und bieten Sie – soweit möglich – entsprechende Schulungen an. Das können Diversity-Trainings genauso wie Antirassismus-Workshops sein.
- Lernen Sie die Kultur und Traditionen der geflüchteten Person kennen und bemühen Sie sich um gegenseitiges Verständnis. Hierfür können Sie z. B. Themenabende zum kulturellen Austausch durchführen, unterschiedliche Essgewohnheiten beim Mittag berücksichtigen oder Feiertage gemeinsam begehen.
- Nehmen Sie Diskriminierung und Rassismus im Betrieb nicht hin. Solidarisieren Sie sich aktiv mit Betroffenen und arbeiten Sie an der nachhaltigen Lösung von Problemen. Siehe auch: INQA-Artikel „Wie Sie Diskriminierung am Arbeitsplatz verhindern können“.
- Gehen Sie interkulturellen Konflikten nicht aus dem Weg, sondern sprechen Sie sie offen an. Oft lassen sich Unsicherheiten klären, wenn sie transparent gemacht und sachlich diskutiert werden.
- Informieren Sie sich über Angebote zur Unterstützung, um Rassismus in der Arbeitswelt entgegenzutreten, z. B. durch Angebote des Bundesprogramms „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz“.
- Führen Sie regelmäßig Teambuilding-Maßnahmen durch, z. B. Veranstaltungen und Betriebsfeiern, bei denen sich auch die geflüchtete Person einbringen kann.
- Holen Sie regelmäßig Feedback ein und geben Sie Raum für Reflexion. Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Betrieb?