Führung 2 Minuten Lesezeit Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung: Be­schäf­tig­te als Ge­sell­schaf­ter*in­nen Startseite Themen Führung Mitarbeitermotivation
auf Facebook teilen auf X teilen auf LinkedIn teilen auf Xing teilen
  • Firmen probieren zunehmend neue Führungskonzepte und Strukturen aus, die die Mitarbeiterbeteiligung in den Fokus stellen.
  • Eine Möglichkeit: nicht mehr als Angestellte*r zu arbeiten, sondern als Gesellschafter*in des Unternehmens.
  • Genauso macht es die Unternehmensberatung partnerteams.
  • Das gleichberechtigte Modell garantiert hohe Mitarbeitermotivation – verlangt aber auch viel Verantwortung und Eigeninitiative.

In vielen Unternehmen wird das Thema Mitarbeiterbeteiligung großgeschrieben. Zumindest auf dem Papier. Denn im Arbeitsalltag wiegen Hierarchien und Strukturen häufig doch schwerer. Die Macher*innen der partnerteams GmbH & Co. KG wollten einen anderen Weg gehen und wirklich gleichberechtigt arbeiten. Mitarbeiterbeteiligung ist bei der Unternehmensberatung nicht nur fest in der Kultur verankert, sondern gilt im wahrsten Sinne des Wortes: Alle fünf „Beschäftigten“ sind Gesellschafter*innen der Firma. Niemand ist angestellt. Die Idee dahinter: Mitarbeitermotivation und unternehmerischer Erfolg entstehen durch maximalen Raum zur eigenverantwortlichen Gestaltung und zum gleichberechtigten Arbeiten.

Das unterscheidet Gesellschafter*innen von Beschäftigten Dr. Dagmar Mehrhoff-Gerulat, Gesellschafterin partnerteams

So geht Mitarbeitermotivation: die sieben Faktoren echter Mitarbeiterbeteiligung bei partnerteams

Wie werden Entscheidungen getroffen, wenn alle gleichberechtigt sind? Braucht es eine Firmenzentrale? Und was ist eigentlich mit der Bezahlung? Die Praxis bei partnerteams zeigt: All diese und weitere Fragen sind lösbar. Und so funktioniert das Modell:

„Atmendes“ Unternehmen

Die Gesellschafter*innen haben maximale Freiheit darüber, wie, wo und wie viel sie arbeiten möchten, je nachdem wie es zur Lebensphase der Beschäftigten passt. Eigenverantwortung und Gleichberechtigung stehen an erster Stelle. Kindererziehung oder Pflegezeiten lassen sich so z. B. gut integrieren.

Gleichberechtigte Entscheidungen

Zwar gibt es bei partnerteams eine Geschäftsführerin – allerdings nur, weil die Struktur einer GmbH es so verlangt. Allein entscheiden kann diese nicht. Vielmehr legt ein Gesellschaftsvertrag fest, dass Entscheidungen im Unternehmen mit Zweidrittelmehrheit zu treffen sind.

Dezentrale Zusammenarbeit

Firmenzentrale Fehlanzeige: Alle Gesellschafter*innen arbeiten verteilt über ganz Deutschland – wo es ihnen gefällt. Digitale Technologien ermöglichen die ortsunabhängige Zusammenarbeit.

Volle Eigenverantwortung

Viel Freiheit bedeutet viel Verantwortung. Auch wenn sie sich untereinander austauschen, die Berater*innen arbeiten grundsätzlich eigenständig und komplett autark bei den Kund*innen. Dafür besitzt jede*r Berater*in Geschäftsvollmachten. Um dennoch den Teamgeist zu stärken, gibt es regelmäßige persönliche Treffen.

Gemeinsame Ziele und Budgetplanung

Die Unternehmensziele planen die Gesellschafter*innen gemeinsam. Auch das Firmenbudget wird zusammen besprochen und verteilt. Und das komplett transparent: In einer Tabelle sind die geplanten Ausgaben abgebildet. So sind alle Beteiligten über den Umsatz informiert.

Kein festes Lohnmodell

Ähnlich wie bei Selbstständigen gibt es kein festes Monatsgehalt für die Berater*innen. Wie hoch ihr Einkommen ausfällt, hängt von ihrer persönlichen Arbeit an. Jede*r ist jedoch verpflichtet, für sich und das Unternehmen Umsatz durch neue Kund*innen oder Aufträge zu erwirtschaften.

Ausprobieren für neue Mitarbeiter*innen

Nicht alle können mit der hohen Eigenverantwortung umgehen. Die Firma setzt daher auf eine Schnupperphase von zwei Jahren für neue Berater*innen. Bereits nach einem Jahr zeigt die Erfahrung, ob ihnen die Arbeitsweise bei partnerteams liegt.

Toolbox: Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag legt die Rechtsgrundlagen bei der Gründung einer Gesellschaft fest, z. B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschafter*innen einigen sich in dem Vertrag auf verbindliche Regeln der Zusammenarbeit, z. B. darüber, wie im Unternehmen Entscheidungen getroffen oder Gewinne ausgeschüttet werden.

Führung Geschäftsführung Selbstständige Dienstleistungssektor auf Facebook teilen auf X teilen auf LinkedIn teilen auf Xing teilen
Das könnte Sie auch interessieren
Führung New Work: So se­hen mo­der­ne Ver­gü­tungs­mo­del­le aus

Wo Di­gi­ta­li­sie­rung und New Work den Ar­beit­sall­tag ver­än­dern, muss auch die Ver­gü­tung mit­zie­hen. Drei Pra­xis­bei­spie­le.

2 Minuten Lesezeit
Führung Oh­ne Hier­ar­chi­en: So funk­tio­niert selbst­be­stimm­tes Ar­bei­ten

Ist selbst­be­stimm­tes Ar­bei­ten die Zu­kunft? Die Un­ter­neh­mens­be­ra­tung Sum­mer&Co ar­bei­tet oh­ne klas­si­sche Füh­rungs­kräf­te.

2 Minuten Lesezeit
Führung Wie va­ria­ble Ver­gü­tung die Ar­beits­qua­li­tät be­ein­flusst

Va­ria­ble Ver­gü­tung för­dert die Ar­beits­zu­frie­den­heit im Be­trieb – wenn sie rich­tig um­ge­setzt wird. Das müs­sen Sie wis­sen.

2 Minuten Lesezeit
Jetzt für den Newsletter anmelden

Tra­gen Sie sich ein in den IN­QA-Ver­tei­ler und ma­chen Sie mit uns Ar­beit bes­ser!

Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen. Über einen Link in den Benachrichtigungen der Initiative kann ich diese Funktion jederzeit deaktivieren.