Informationen, Hilfestellungen und Links, um die Corona-Krise als Selbstständige*r und Kleinstunternehmer*in zu meistern
- Thema: Liquidität
- Thema: Kurzarbeit
- Thema: Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartner*innen
- Thema: Psychische Gesundheit und Selbstmotivation
Aktuelle Informationen der Bundesregierung zu finanziellen Hilfen und steuerlichen Maßnahmen unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010
Thema: Liquidität
- Auf der Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur KfW-Corona-Hilfe sind verschiedene KMU-gerechte Angebote zu Sofortkrediten aufgeführt.
- Für kleine und kleinste Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten ist vor allem der Sofortkredit der KfW mit einer Haftungsfreistellung von 90 Prozent empfehlenswert. Antragsberechtigt sind Personen, die seit mindestens drei Jahren selbstständig tätig sind, bzw. alle Unternehmen, die seit drei oder mehr Jahren bestehen, mindestens aber über eine Unternehmens-Historie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von zwei Geschäftsjahren verfügen.
- Haftungsfreistellung bedeutet nicht, dass Kreditnehmer*innen von einer ordnungsgemäßen Kreditrückführung bzw. einem Haftungsausschluss für einen aufgenommenen Kredit entbunden werden! Jede*r Antragsteller*in muss sich bewusst sein, dass der Kredit ordnungsgemäß in der je nach Darlehensart vereinbarten Laufzeit aus den künftig zu erwirtschaftenden Liquiditätsüberschüssen zurückgezahlt werden muss!
- Anträge für KfW-Sofortkredite mit einer Haftungsfreistellung von bis zu 90 Prozent können über die Hausbank gestellt werden. Sie ist für die Kreditprüfung und -beurteilung zuständig. Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- die zwei aktuellsten Bilanzen (bzw. eine Bilanz für 2018 und die Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019)
- KMU-Erklärung (ggf. reicht es, im Antragsformular “KMU” auszuwählen)
- Begründung für die beantragte Höhe des KfW-Kredites
- Die Banken können weitere Unterlagen anfordern oder diese im Rahmen der Antragstellung gemeinsam mit den Antragsteller*innen erarbeiten; dazu gehören z.B.:
- Planungsrechnung
- Kapitaldienstfähigkeits-Ermittlung
- Bei der Auswahl geeigneter Sofortkredite und der Antragstellung können auch die eigenen Steuerberater*innen hinzugezogen werden.
Weiterführende Links
- Sonderseite der KfW zur KfW-Corona-Hilfe:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html - Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu Unterstützungsangeboten für Unternehmen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html
Thema: Kurzarbeit
- Die Ausbreitung des Corona-Virus kann bei Betrieben (Teil-)Arbeitsausfälle verursachen, z.B.
- bei Produktionsausfällen, wenn beispielsweise Vorprodukte aus China durch die Corona-Pandemie nicht geliefert werden konnten
- bei abgesagten Veranstaltungen, die man als Dienstleister*in betreut hätte
- bei Betriebsschließungen aus Infektionsschutzgründen
- In dieser Situation haben Betriebe die Möglichkeit, Kurzarbeit als ein Personalanpassungsinstrument zu nutzen, ohne Entlassungen auszusprechen:
- Hauptzweck des Kurzarbeitergelds ist es, bei vorübergehendem Arbeitsausfall, wie zum Beispiel durch die Corona-Pandemie, die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer*innen zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden.
- Ein Vorteil von Kurzarbeit ist, dass eingearbeitete Beschäftigte sofort wieder zur Verfügung stehen, wenn sich die Auftragslage verbessert.
- Die Arbeitsagentur zahlt das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent des entfallenen Nettolohns (Arbeitnehmer*innen, die mindestens ein Kind haben, bekommen 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns).
- Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31. Dezember 2020.
- Um auf die besondere Lage der Corona-Pandemie angemessen zu reagieren, wurden außerdem die Möglichkeiten des Kurzarbeitergelds befristet bis zum 31. Dezember 2020 erheblich erleichtert und die Unterstützung für Arbeitgeber*innen ausgebaut:
- Das Kurzarbeitergeld kann bereits dann gewährt werden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten (statt einem Drittel) in dem jeweiligen Kalendermonat von einem Entgeltausfall in Höhe von mehr als zehn Prozent betroffen sind.
- Der Aufbau negativer Arbeitszeitkonten ist für das Vorliegen eines Arbeitsausfalls nicht mehr erforderlich.
- Die Entlastung der Arbeitgeber*innen wird zudem dadurch ausgeweitet, dass die während des Arbeitsausfalls von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungskosten auf das Kurzarbeitergeld befristet von der Arbeitsagentur auf Antrag erstattet werden.
Schließlich wird die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beziehen, befristet auch für die Leiharbeitnehmer*innen von Zeitarbeitsfirmen eröffnet.
Weiterführende Links
- Informationen der Agentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld für Unternehmen:
- Übersichtsseite zum Kurzarbeitergeld:
arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit - Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld (inkl. umfangreichen FAQ):
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld - Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf - Im Podcast erklärt Antje Teufel, Bereichsleiterin Operativer Service bei der Arbeitsagentur, wann Kurzarbeitergeld Sinn macht, worauf Unternehmen achten müssen und wie und wo man es am schnellsten beantragen kann:
https://faktor-a.arbeitsagentur.de/arbeitswelt-gestalten/so-beantragen-sie-kurzarbeitergeld/
- Übersichtsseite zum Kurzarbeitergeld:
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/erleichtertes-kurzarbeitergeld.html - Digitaler Assistent zur Beantragung von Kurzarbeitergeld:
https://kurzarbeit-einfach.de/
Thema: Kommunikation mit Kunden*innen und Geschäftspartner*innen
Viele Selbstständige und Unternehmer*innen entwickeln in der Corona-Krise neue Ideen und stellen ihr Angebot um, damit sie weiter mit Kund*innen kommunizieren und zumindest einen Teil ihrer bisherigen Einkünfte erzielen können. Durch die Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen konnten einige Geschäfte bereits wieder öffnen. Dennoch: Der Kontakt zu Kund*innen und Geschäftspartner*innen wird noch über einen längeren Zeitraum krisenbedingten Störungen unterliegen, z.B. durch Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot und die Maskenpflicht. Andererseits muss der persönliche Kontakt zu anderen Menschen reduziert werden, um das Gesundheitssystem nicht durch erneute Infektionsausbrüche zu überfordern und Personen mit besonderen Gesundheitsrisiken zu schützen. Insbesondere für kleine Unternehmen sind daher neue Formen der Kundenkommunikation hilfreich, damit sie sich schon jetzt zukunftsfähig aufstellen.
- Zunächst sollten zusätzliche Vermarktungs- und Kommunikationswege geprüft werden wie die Einrichtung oder der Ausbau eines Online-Shops eines Online-Angebots. So können Waren angeboten werden, die bislang nur im Direktverkauf oder im Zusammenhang mit Dienstleistungen (z.B. Kosmetikartikel in Frisörgeschäften) vertrieben wurden. Tipps rund um den Aufbau eines Online-Shops beschreibt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main sehr anschaulich unter:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/branchen/e-business/internethandel/onlineshops/# - Hilfreich kann auch die Kontaktaufnahme zu anderen Betrieben vor Ort sein, um gemeinsame Verbünde oder Plattformen zu gründen. Ein interessantes Beispiel für eine Plattform hat die IHK Düsseldorf initiiert:
https://www.duesseldorf.ihk.de/corona/gemeinsamstark-angebote-von-unternehmen-fuer-unternehmen-4741684 - Alternativ oder zusätzlich zum Online-Shop kommt auch die telefonische Bestellung von Waren (auch per Videotelefonie) in Frage. Kund*innen könnten Produkte mit dem nötigen Sicherheitsabstand am Geschäft abholen oder es wird ein Lieferservice organisiert. Dies ermöglicht außerdem eine direkte Beratung der Kund*innen.
- Social Media-Kanäle bieten die Möglichkeit, den Kontakt zu Kund*innen und Geschäftspartner*innen auszubauen. So können eigenen Leistungen und Produkte beispielsweise mit Erklärvideos vorgestellt werden. Auch Kurse oder DIY-Anleitungen zu angebotenen Produkten oder Dienstleistungen können online veröffentlicht werden. Die Inhalte müssen allerdings sorgfältig erarbeitet werden.
- Bestehende Geschäftsmodelle können ggf. an die geänderten Bedingungen angepasst werden: Bietet ein Caterer sein Angebot bisher auf großen Veranstaltungen an, so könnte er seinen Service nun Privatpersonen über Lieferdienste oder durch Abholungen zur Verfügung stellen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Kund*innen und/oder Geschäftspartner*innen in der aktuellen Krise zu unterstützen oder Leistungen/Produkte für Menschen in systemrelevanten Berufen anzubieten (z.B. durch das Nähen von Masken gegen Materialspenden).
- Mit dem Verkauf von Gutscheinen lassen sich jetzt Waren und Dienstleistungen verkaufen, die später in Anspruch genommen werden.
Bei Fragen zur Aufrechterhaltung der Kommunikation können auch örtliche Industrie- und Handelskammern/ Handwerkskammern und ggf. die Wirtschaftsförderung angesprochen werden. - Für Existenzgründer aus der Migrantenökonomie: https://www.wir-gruenden-in-deutschland.de/corona/
Thema: Psychische Gesundheit und Selbstmotivation
In Krisensituationen besteht ein besonders hohes Risiko, dass man sich selbst völlig verausgabt und sich keine Zeit für Ausgleich und Erholung einräumt. Nonstop arbeitet man an Lösungen für neue Probleme, schnell werden auch noch Spät- oder Wochenendschichten eingelegt. Aber solche Kraftanstrengungen funktionieren nicht dauerhaft. Die folgenden Tipps können Sie in der täglichen Arbeit unterstützen.
- Setzen Sie Prioritäten: Wenn viele Probleme zusammenkommen, läuft man schnell Gefahr sich zu verzetteln und übersieht im schlimmsten Fall wichtige Dinge oder Termine. Eine klare Priorisierung und ein Fokus auf die wirklich wichtigen Aufgaben sind daher absolut zentral. Hierfür gibt es verschiedene Techniken wie die klassische To-Do-Liste oder eine Sortierung der Aufgaben entlang der sog. Eisenhower-Matrix (wichtig und dringend, wichtig aber nicht dringend, nicht wichtig aber dringend, nicht wichtig und nicht dringend).
- Routinen beibehalten oder einführen: Den normalen Alltag organisieren die meisten von uns um routinemäßige Abläufe herum. Das ist in vielen Fällen zurzeit nicht möglich. Aber auch in Ausnahmezuständen können wir Übergangsroutinen entwickeln. Machen Sie gemeinsam mit Ihrer Familie Tagespläne und behalten Sie alle Routinen, die eingeübt und noch möglich sind, bei. Das hilft bei der alltäglichen Stressbewältigung und macht den Kopf frei für alle anderen Dinge.
- Suchen Sie sich Unterstützung: In Krisensituationen ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Außenstehende Expert*innen haben einen unbefangeneren Blick auf die betriebliche Situation. Es gibt ausgewiesene Spezialist*innen für betriebliches Krisenmanagement, deren Erfahrung man nutzen sollte.
- Tauschen Sie sich aus: Auch der Austausch mit anderen, befreundeten Unternehmer*innen ist oft hilfreich, um Probleme mal aus anderen Blickwinkeln zu betrachten und Anregungen zu bekommen.
- Nehmen Sie sich bewusst Auszeiten:
- Gerade um in einer Krisensituation klare Entscheidungen zu treffen, sind Ausgleich und Erholung elementar. Auch wenn es zunächst so erscheint, als ob man wichtige Zeit verschwenden würde, sollte man sich unbedingt ausreichend Zeit für Verschnaufpausen einräumen.
- Welche Form von Ausgleich dabei besonders hilft, ist individuell unterschiedlich. Ob Unternehmungen mit der Familie, Meditation, ein Spaziergang mit dem Hund oder Sport – wichtig ist nur, dass man für eine Zeit lang abschaltet und den Kopf frei bekommen kann.
Weiterführende Links
- Umfangreiches Informationsangebot des Projekts psyGA mit Tipps zum Umgang mit den aktuellen Gegebenheiten wie z.B. Ängsten und Sorgen:
https://www.psyga.info/was-uns-umtreibt - Praxisinstrumente und Handlungshilfen für eine starke psychische Gesundheit:
https://www.psyga.info/unsere-angebote - Verschiedene Handlungshilfen zu Ressourcen und Stressoren:
https://www.psyga.info/fileadmin/eLearning-Tools/eLearning-Tool_Beschaeftigte/index.html#/app/guidance/start - Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet ein Förderprogramm für Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler*innen an, die von der Corona-Pandemie betroffen sind. Dabei können Beratungsleistungen in Höhe von 4.000 Euro gefördert werden. Weitere Informationen zum Programm und den Fördermodalitäten finden Sie hier:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung.html?nn=806210