Gesundheit 4 Minuten Lesezeit Mit dem „Ham­bur­ger Mo­dell“ zu­rück in den Job Startseite Themen Gesundheit Gesunde Arbeitsorganisation
  • Zurück in den Beruf nach längerer Krankheit? Die grundsätzlich freiwillige stufenweise Wiedereingliederung (STWE) nach dem Hamburger Modell macht’s möglich. Sie hilft Arbeitnehmer*innen, wieder im Beruf anzukommen.
  • Schritt für Schritt ans Ziel: Beschäftigte steigern ihre Arbeitszeit allmählich – und beugen somit Überlastungen vor. Die Maßnahme dauert oft vier bis acht Wochen.
  • Beschäftigte sind während der Maßnahme weiter krankgeschrieben – statt eines Gehalts bekommen sie Lohnersatzleistungen.
  • Damit die Rückkehr gelingt, sollten sich Führungskräfte und Betroffene regelmäßig austauschen.

Der überquellende Posteingang, die scheinbar endlose Schlange an der Kasse oder das lange Stehen an der Werkbank – so unterschiedlich die verschiedenen Berufe sind, eins haben sie oftmals gemeinsam: Sie verlangen ihren Beschäftigten einiges ab. Nach längerer Krankheit kann es für Arbeitnehmende deshalb schwierig sein, in das Arbeitsleben zurückzukehren. Die stufenweise Wiedereingliederung (STWE), auch bekannt als „Hamburger Modell“, erleichtert den Neustart. Aber Achtung: Die STWE ist nicht gleichzusetzen mit dem BEM, dem „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ – sie ist aber eine effiziente Maßnahme innerhalb dessen.

Ziele der stufenweisen Wiedereingliederung (STWE)

Was sind die Ziele des Hamburger Modells? Es geht darum, einen Weg aus der Arbeitsunfähigkeit zu ermöglichen – durch das schrittweise Erhöhen der Arbeitsbelastung. So sollen Mitarbeitende nach und nach so leistungsfähig und belastbar werden wie vor der Krankheit – um schließlich wieder vollständig in den Arbeitsalltag integriert zu werden. Manche Beschäftigte, die krankheitsbedingt viele Wochen nicht am Arbeitsalltag teilgenommen haben, leiden unter Versagensängsten. Oder sie sorgen sich, dass sich ihr Gesundheitszustand durch die Arbeit wieder verschlechtern könnte. Die stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht es, solche Ängste abzubauen. Es geht darum, sich im eigenen Tempo an die persönliche Belastungsgrenze heranzutasten. Die Mitarbeiter*innen können die Wiedereingliederung jederzeit abbrechen, um eine Überforderung am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Was sind die Voraussetzungen für das Hamburger Modell?

Um eine STWE nach dem Hamburger Modell durchführen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ärtztliches Fachpersonal hat die Arbeitsunfähigkeit der erkrankten Person festgestellt.
  • Betroffene können die Arbeitsaufgaben zumindest teilweise verrichten.
  • Eine medizinische Fachperson hat bestätigt, dass die volle Arbeitsfähigkeit wiedererlangt werden kann.
  • Beschäftigte sind mit der Durchführung der STWE einverstanden.

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf das Hamburger Modell?

Das Hamburger Modell beruht auf Freiwilligkeit. Das heißt, dass alle Beteiligten zustimmen müssen: die Arbeitgebenden, die Beschäftigten sowie der Rehabilitationsträger. Schwerbehinderte Mitarbeitende hingegen können die Wiedereingliederung rechtlich einfordern.

Wie lange dauert die stufenweise Wiedereingliederung?

Für Vollzeitbeschäftigte gilt: Zu Beginn der beruflichen Wiedereingliederung ist eine Arbeitsbelastung von mindestens zwei Stunden pro Arbeitstag die Regel. Diese erhöht sich über einen festgelegten Zeitraum stufenweise – solange, bis die Arbeitnehmenden die bisherige Tätigkeit wieder im gewohnten Umfang ausüben können. Je nach Schwere der Erkrankung ist dieser Zeitraum unterschiedlich lang: von zwei Wochen bis zu sechs Monaten ist alles individuell möglich. Bei vielen dauert die Wiedereingliederung vier bis acht Wochen. Bei Teilzeitbeschäftigten ist eine entsprechend geringere Abstufung der Arbeitszeit möglich.

Der Stufenplan ist jedoch nicht in Stein gemeißelt: Er kann im laufenden Betrieb modifiziert werden. Wenn Betroffene die Belastung bei der Arbeit als zu groß empfinden, können Arbeitgebende oder Beschäftigte die Stundenzahl verringern oder die Arbeitsbelastung reduzieren. Fühlen sich die betroffenen Mitarbeitenden während der Arbeit einmal nicht wohl, können sie jederzeit nach Hause gehen.

Wer zahlt während der stufenweisen Wiedereingliederung?

Wer am Hamburger Modell teilnimmt, ist offiziell arbeitsunfähig. Aus diesem Grund müssen die Arbeitgebenden auch kein reguläres Gehalt zahlen. Beschäftigte bekommen sogenannte Lohnersatzleistungen. Diese übernimmt zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder die Rentenversicherung.

BAuA (2021) Datenquelle: Stufenweise Wiedereingliederung. Eine integrative Maßnahme der Rückkehr, BAuA (2021) Beispiel für die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

In einem Zeitraum von vier Wochen wird die Arbeitsbelastung stufenweise erhöht.

Die ersten Woche beginnt mit mit zwei Stunden Arbeitszeit.

In der zweiten Woche steigt die Arbeitszeit um eine Stunde, auf insgesamt drei Stunden Arbeitszeit.

In der dritten Woche erhöht sich die Arbeitszeit erneut um eine Stunde, auf insgesamt vier Stunden Arbeitszeit. 

In Woche vier wird die Arbeitszeit um eine weitere Stunde, auf dann 5 Stunden insgesamt erhöht.

In der darauffolgenden Woche fünf steigt die tägliche Arbeitszeit dann auf sechs Stunden an.

In Woche sechs werden bereits sieben Stunden erreicht, ehe in den Wochen sieben und acht die Arbeitszeit auf acht Stunden gesteigert wird.

So funktioniert’s in der Praxis: Der Wiedereingliederungsplan

Unternehmen, Beschäftigte und ärztliches Fachpersonal erarbeiten gemeinsam einen Plan für die stufenweise Rückkehr an den Arbeitsplatz. Dazu führen Personalverantwortliche zunächst ein Gespräch mit der medizinischen Fachperson. Sie vereinbaren beispielsweise die Dauer der Wiedereingliederungsmaßnahme und die wöchentliche Arbeitszeit. Mitarbeitende und ärztliche Fachperson besprechen die Art der Aufgaben, die in der Wiedereingliederungsphase bewältigt werden können. Wichtig ist, dass die Rückkehr schrittweise erfolgt. Die Vereinbarungen halten sie in einem Formular fest.

So vermeiden Sie Probleme bei der Wiedereingliederung

Funktioniert der gemeinsam aufgestellte Plan? Fühlt sich die Person bei der Arbeit wohl? Oder ist sie mit der Stundenzahl oder der Art der Aufgaben überfordert? Um solche Fragen zu klären, sollte es regelmäßige Feedbackgespräche mit der Führungskraft geben. So können alle Beteiligten mögliche Über- oder Unterforderungen frühzeitig erkennen und den Stufenplan entsprechend anpassen. Auch die Kolleg*innen spielen bei der Wiedereingliederung eine wichtige Rolle: Wenn Arbeitgebende das Team frühzeitig einbinden, schaffen sie mehr Akzeptanz und Unterstützung für die neue Situation. 

Und was, wenn’s trotzdem nicht klappt?

Bevor Beschäftigte das Hamburger Modell abbrechen, sollte unbedingt ein Gespräch mit einer medizinischen Fachperson stattfinden. Betriebsärzt*innen kennen die Belastungen und Anforderungen am Arbeitsplatz ebenso wie die Möglichkeiten, die Mitarbeitenden zu entlasten und den Stufenplan anzupassen.

Was tun bei Krankheit während der Wiedereingliederung?

Wer während der Wiedereingliederung akut erkrankt, sollte seinen Arbeitgebenden umgehend informieren und seine Ärztin bzw. seinen Arzt aufsuchen. Es besteht die Möglichkeit, die Maßnahme für maximal sieben Kalendertage zu pausieren. Wenn die betroffene Person länger als sieben Tage nicht arbeiten kann, gilt die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell als abgebrochen. Beschäftigte können sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut beginnen, wenn sie sich dazu in der Lage fühlen.

Warum heißt es eigentlich Hamburger Modell?

Der Ursprung des Begriffs ist nicht eindeutig geklärt. Einigen Quellen zufolge geht er auf eine Rehabilitations-Station am Timmendorfer Strand zurück. Diese hat mit der Uniklinik in Hamburg-Eppendorf zusammengearbeitet. Andere Quellen verorten seinen Ursprung nicht in der Hansestadt, sondern bei Siemens in München. Dort habe man Anfang der 70er-Jahre erkannt, dass es zielführender sei, wenn Beschäftigte nach längerer Krankheit in einem zeitlich gestuften Rahmen die Arbeit wieder aufnehmen. Aufgrund ihres Erfolgs sei die Maßnahme später vom Gesetzgeber adaptiert worden.

Häufig gestellte Fragen zum Hamburger Modell (FAQ)

1. Können Arbeitgebende die stufenweise Wiedereingliederung ablehnen?

Das Hamburger Modell beruht grundsätzlich auf Freiwilligkeit, weshalb Arbeitgebende der Maßnahme zustimmen müssen. Schwerbehinderte Mitarbeitende können die Wiedereingliederung rechtlich einfordern.

2. Bekomme ich im Hamburger Modell mein normales Gehalt?

Nein, während der stufenweisen Wiedereingliederung zahlen Arbeitgebende in der Regel kein Gehalt. Denn Beschäftigte sind während dieser Zeit weiterhin krankgeschrieben. Betroffene erhalten stattdessen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, Übergangsgeld von der Rentenversicherung oder Verletztengeld von der Unfallversicherung – je nach persönlicher Situation.

3. Darf ich während des Hamburger Modells Urlaub nehmen?

Nein, während der Wiedereingliederung kann kein Urlaub genommen werden, da Betroffene krankgeschrieben sind.

4. Was passiert, wenn ich im Hamburger Modell erneut krank werde?

Wer krank wird, kann die Maßnahme kurz pausieren. Dauert die Krankheit jedoch länger als sieben Tage, gilt die Wiedereingliederung als abgebrochen.

5. Wie lange dauert die stufenweise Wiedereingliederung maximal?

Das hängt vom individuellen Gesundheitszustand der betroffenen Person ab. In der Regel ist zwischen zwei Wochen und sechs Monaten alles möglich. In der Praxis laufen viele Maßnahmen über vier bis acht Wochen. Dabei ist der Stufenplan flexibel und kann jederzeit angepasst werden.

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