Mitarbeiter*innen fachlich voranzubringen, ist elementar in einer Zeit, die geprägt ist von Digitalisierung, demografischem Wandel und ökologischer Transformation. Aufgrund begrenzter Ressourcen gestaltet sich Weiterbildung in KMU oft anders als in größeren Unternehmen. Dennoch gibt es zahlreiche Angebote, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hier finden Sie neue Zugänge zu Weiterbildungsmaßnahmen sowie konkrete Anlaufstellen, um das Thema Qualifizierung in Ihrem Betrieb Schritt für Schritt voranzutreiben.
Vier Angebote für Weiterbildung in KMU
Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung „mein NOW“Sie suchen eine zentrale Quelle für Ihre Weiterbildungsplanung? Die Bundesagentur für Arbeit bündelt bundesweit Angebote zur beruflichen Weiterbildung übersichtlich auf dem
Portal „mein NOW“. Hier finden Sie schnell und unkompliziert konkrete Weiterbildungskurse sowie Informationen zu Förder- und Beratungsmöglichkeiten.
Mentor*innen für mehr WeiterbildungskulturSie wollen die Weiterbildungsquote im Betrieb erhöhen? Setzen Sie
Weiterbildungsmentor*innen ein. Sie sind nah dran am Personal und arbeiten eng mit dem Betriebsrat zusammen. Die Mentor*innen ermitteln den Qualifizierungsbedarf, motivieren und beraten Kolleg*innen durch persönliche Ansprache und vermitteln passende Weiterbildungsmaßnahmen – niedrigschwellig und aus der Mitte der Belegschaft.
Kompetenzen stärken mit Regionalen ZukunftszentrenAls KMU wollen Sie die digitalen Kompetenzen Ihrer Beschäftigten stärken? Dann sind die
Regionalen Zukunftszentren Ihre Anlaufstelle vor Ort. Sie informieren praxisnah, beraten bedarfsgerecht und bieten vielfältige innovative Qualifizierungsprogramme an,
z. B. Workshops zu Digitalisierung und
KI sowie Seminare zur Fachkräftesicherung.
Weiterbildungsberatung und -förderung der Bundesagentur für ArbeitLassen Sie sich beraten vom Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit. Es gibt für KMU besonders gute Fördersätze bei der Weiterbildungsförderung Beschäftigter, die zum Teil sogar eine Komplettförderung der Weiterbildung vorsehen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme mehr als 120 Stunden umfasst und der Träger der Maßnahme sowie die Maßnahme zertifiziert sind.