Mit dem Qualifizierungschancengesetz unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Erfüllen Unternehmen bzw. die geplanten Weiterbildungsmaßnahmen bestimmte Voraussetzungen, können die Betriebe Zuschüsse zu den Lehrgangskosten sowie zum Arbeitsentgelt erhalten. Über die Fördervoraussetzungen und weitere Serviceangebote für regionale Arbeitgebende informiert eine direkte Ansprechperson der Agentur für Arbeit Rheine.
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