Seit Juni 2024 ist es für Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) möglich, mithilfe der Chancenkarte nach Deutschland einzureisen, um hier für maximal ein Jahr nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu suchen.
In dem Web-Seminar informiert die IHK Stuttgart gemeinsam mit dem UBA-Netzwerk für Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung, was Unternehmen beachten sollten, wenn sie eine Bewerbung von einer Person erhalten, die sich mit einer Chancenkarte in Deutschland aufhält.
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